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Eine helfende Hand im Haushalt – Die Haushaltshilfenvermittlung der ZAV

Haushaltshilfe bei der Arbeit

Sie suchen eine Hilfe, damit Ihre pflegebedürftigen Angehörigen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können? Die Haushaltshilfenvermittlung der ZAV beantwortet alle Fragen zur Vermittlung.

Haushaltshilfen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten – mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien - können seit 1. Mai 2011 in Deutschland arbeitserlaubnisfrei beschäftigt werden.

Die ZAV unterstützt weiterhin bei der Suche und Auswahl geeigneter Hilfskräfte im Haushalt und wird nach Wegfall der Arbeitserlaubnispflicht den Arbeitgebern noch schneller behilflich sein können. In Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Arbeitsverwaltungen vermittelt die ZAV bereits seit 2004 erfolgreich Haushaltshilfen im Rahmen des Arbeitsgenehmigungsverfahrens.

Haushaltshilfen leisten Unterstützung:

  • beim Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen und anderen Arbeiten im Haushalt
  • bei pflegerischen Alltagshilfen, zum Beispiel Essen und Trinken, Waschen oder An- und Auskleiden
  • bei der sozialen Betreuung und Motivation wie Vorlesen, Spazierengehen oder Begleitung zu Arztbesuchen

Bulgarische und rumänische Haushaltshilfen benötigen noch bis spätestens 31.12.2013 eine Arbeitsgenehmigung. Die Rechtsvorschriften des Haushaltshilfenverfahrens gelten hier weiterhin.