Der Bescheid
Ein Bescheid informiert Sie darüber, wie hoch die Leistung ist, die Sie erhalten und wie lange sie gewährt wird.
Auf den ersten beiden Seiten des Bescheides erfahren Sie, auf welches Konto die Leistungen gezahlt werden und bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.
Aus den beigefügten Berechnungsbögen können Sie entnehmen, wie sich die Beträge im Einzelnen zusammensetzen und ob beziehungsweise in welcher Höhe Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurde.
Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II geht Ihnen per Post zu.
Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie binnen eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch bei dem Träger einlegen, der im Bescheid genannt wird. Bekannt gegeben ist der Bescheid, wenn Sie ihn per Post erhalten haben. Dies ist grundsätzlich der dritte Tag nach Versendung (siehe Poststempel).



Bundesagentur für Arbeit
Arbeitslosengeld II Musterbescheid
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