Arbeitsuchend
Seit dem 1. Januar 2005 können Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten, wenn Sie leistungsberechtigt und hilfebedürftig sind.
Dazu gehören
- Eingliederungsleistungen bzw. Fördermöglichkeiten, die Ihnen helfen, eine Arbeit zu finden, und
- Geldleistungen.
Wann erhalte ich Leistungen?
Generell erhalten Sie Leistungen, wenn Sie
- mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze (zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig und
- hilfebedürftig sind sowie
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Welche Behörde ist für mich zuständig?
Laut Gesetz trägt die Kommune die Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Bundesagentur für Arbeit ist für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld zuständig. Meistens haben beide Partner aber ein Jobcenter gegründet. Dort kümmern sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Behörden gemeinsam um Vermittlung und Leistungsauszahlung.
108 Landkreise und kreisfreie Städte haben beide Aufgaben alleine übernommen. Hier ist nur die Kommune für Sie zuständig. Auch diese Einrichtung trägt die Bezeichnung Jobcenter.
Wann bin ich hilfebedürftig?
Sie sind hilfebedürftig, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern können und die erforderliche Hilfe nicht von anderen erhalten.
Wann bin ich erwerbsfähig?
Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie gesundheitlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten.



Bundesagentur für Arbeit