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Ausbildung spezieller Personengruppen

Jugendliche mit Migrationshintergrund, Lernschwierigkeiten oder Behinderung brauchen bei ihrer Ausbildung besondere Unterstützung.

Um den speziellen Personengruppen eine Chance auf dem Ausbildungsmarkt zu geben, hat der Gesetzgeber verschiedene Förderinstrumente geschaffen. Damit soll die Ausbildung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, Lernschwierigkeiten oder Behinderung unterstützt und erleichtert werden. Gleichzeitig sollen sie den Unternehmen als finanzieller Anreiz dienen, betroffene Jugendliche auszubilden.

Ob und in welcher Höhe Sie als Arbeitgeber die genannten Fördermittel beantragen können, erfahren Sie beim Arbeitgeber-Service (AG-S) Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. Bei der Ausbildung von ausländischen Jugendlichen ist zu beachten, dass diese ggf. über eine Arbeitsgenehmigung in Deutschland verfügen müssen. Arbeitsgenehmigungen erteilt die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Pfad: Unternehmen > Finanzielle Hilfen > Ausbildung

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