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Ausbildung in Teilzeit

Gemäß § 8 Berufsbildungsgesetz besteht die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung.

Eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit ist dann möglich, wenn seitens des Auszubildenden ein berechtigtes Interesse vorliegt – er zum Beispiel ein eigenes Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen muss. Damit soll vor allem jungen Müttern und Vätern die Chance auf eine Ausbildung gegeben werden. Aber auch für Menschen mit Behinderung kann eine Teilzeitausbildung infrage kommen („Ausbildung spezieller Personengruppen“).

Die Stundenzahl einer Teilzeitausbildung liegt zwischen 20 und 30 Wochenstunden. Sie kann in zwei Varianten gestaltet werden:

  • Variante 1: Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit (Dauer). Die Arbeitszeit inklusive Berufsschulunterricht beträgt mindestens 25 Wochenstunden.
  • Variante 2: Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit um maximal ein Jahr. Die Arbeitszeit inklusive Berufsschulunterricht beträgt mindestens 20 Wochenstunden.

Die Ausbildungsvergütung bemisst sich dabei prozentual an der Arbeitszeit. Ausbildender und Auszubildender überlegen gemeinsam, zu welchen Zeiten die Arbeitsstunden abgeleistet werden. Der Berufsschulunterricht findet während der regulären Unterrichtszeit statt.

Betriebe, die allein in Teilzeit ausbilden wollen, müssen alle Anforderungen für die Vollzeitausbildung erfüllen, also über ausreichend geschultes Ausbildungspersonal verfügen und alle Fachbereiche des Ausbildungsberufes abdecken.

Die Teilzeitausbildung bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der Vollzeitausbildung: der Auszubildende kann passend zur Betriebsstruktur eingesetzt werden. Die finanzielle Belastung ist geringer als bei einer Vollzeitausbildung. Das ausbildende Unternehmen profitiert zudem von dem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein und Organisationstalent, über das zum Beispiel junge Eltern aufgrund ihrer familiären Rolle verfügen. Die Motivation und die betriebliche Bindung bei Teilzeitauszubildenden werden besonders hoch eingeschätzt.
Ein Ausbildungsverhältnis, das wegen Elternzeit unterbrochen wird, kann in Teilzeit fortgesetzt werden. Bereits geleistete Investitionen waren nicht umsonst.

Die Teilzeitausbildung ist ein modernes Instrument der Ausbildungspolitik, das der Vereinbarkeit von Berufsausbildung und Familie Rechnung trägt. Für die Betriebe ist diese Form der Ausbildung nicht zuletzt auch ein Imagegewinn.

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