Ausbildung im Verbund
Betriebe, die nicht für eine Vollausbildung zugelassen sind, können, ebenso wie anerkannte Ausbildungsbetriebe, im Verbund ausbilden. Meist handelt es sich dabei um neu gegründete, kleine oder stark spezialisierte Unternehmen, die sich zum Zweck der Ausbildung des Fachkräftenachwuchses zusammenschließen.
Die Verbundausbildung bietet für Betriebe die Möglichkeit, Erfahrungen und Kompetenzen zu bündeln und Ausbildung finanzierbar zu realisieren.
Bei der Verbundausbildung unterscheidet man vier Organisationsformen:
- Leitbetrieb mit Partnerbetrieben:
Ein Leitbetrieb kooperiert mit Partnerbetrieben. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt beim Leitbetrieb, der auch den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden abschließt. Einzelne Abschnitte der Ausbildung, für deren Vermittlung der Leitbetrieb die notwendigen Voraussetzungen nicht besitzt, erfolgen in den Partnerbetrieben, mit denen der Leitbetrieb einen Kooperationsvertrag abschließt. - Auftragsausbildung:
Einige Abschnitte der Ausbildung erfolgen gegen Kostenerstattung außerhalb des Stammbetriebes in anderen Betrieben oder Bildungszentren. - Ausbildungsverein:
Ein Ausbildungsverein übernimmt die organisatorischen Aufgaben, während die Mitgliedsunternehmen die Ausbildung durchführen. Die Ausbildungsverträge werden hierbei meist vom Ausbildungsverein abgeschlossen. Eine entsprechend dem Vereinsrecht gestaltete Satzung bildet die Grundlage der Kooperationsbeziehungen zwischen allen Beteiligten des Verbundes. Die im Ausbildungsverein anfallenden Kosten für Geschäftsführung, Ausbildungsvergütungen, Prüfungsgebühren, Ausbildungsmittel u.a. können durch Mitgliedsbeiträge oder durch Spenden aufgebracht werden. - Ausbildungskonsortium:
Mehrere kleine und mittlere Unternehmen stellen jeweils Auszubildende ein und tauschen diese zu vereinbarten Phasen und Ausbildungsabschnitten aus, die der jeweils ausbildende Betrieb nicht selbst durchführen kann (Rotationsprinzip). Diese Ausbildungsabschnitte können auch von beteiligten Bildungswerken übernommen werden.
Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei allen Verbundmodellen bei einem sogenannten „Stammbetrieb“, der den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden abschließt und ihn bei der zuständigen Kammer zur Eintragung einreicht.
Die Ausbildung im Verbund wird unter besonderen Voraussetzungen öffentlich gefördert. Informationen dazu gibt die zuständige Kammer.



Bundesagentur für Arbeit