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Überwachung der Berufsausbildung

Die Ausbildung wird von den zuständigen Stellen überwacht. Sie sind dazu verpflichtet, sämtliche Prüfungen zu organisieren und durchzuführen. Die Ausbildung wird aber auch anhand von anderen Ausbildungsnachweisen überprüft, zum Beispiel durch ein Berichtsheft.


Ausbildungsnachweise

Gemäß der Ausbildungsordnung sind die Auszubildenden verpflichtet, ein Berichtsheft zu führen. Im Berichtsheft werden die ausgeübten Tätigkeiten festgehalten. In der Produktion zum Beispiel schließt es präzise Werkstoffangaben, eingesetzte Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel ein. Ausbilder sollten zum Führen der Berichtshefte anhalten und diese durchsehen.


Prüfungen

Die zuständigen Stellen sind gesetzlich verpflichtet, die Prüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen für Auszubildende durchzuführen. Dies umfasst die gesamte Vorbereitung, die Zulassung zur Prüfung, die Abnahme der Prüfung sowie die Auswertung und Ausgabe der Prüfungsergebnisse.

Zur Durchführung der Prüfungen wird zum Beispiel bei den Industrie- und Handelskammern mindestens ein Prüfungsausschuss pro Ausbildungsberuf eingerichtet. Dieser besteht aus Arbeitgebervertretern, Gewerkschaftsvertretern und Berufsschullehrern. Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans die Prüfungsaufgaben.

Zwischenprüfung

In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung abgenommen. Diese Zwischenprüfung soll den Ausbildungsstand des Auszubildenden ermitteln und Hinweise auf eventuelle Mängel oder notwendige Ausbildungsmaßnahmen geben. Falls Lücken festgestellt werden, sollte der Ausbilder die Ursachen dafür herausfinden. Sollten die Mängel auf den Ausbildungsbetrieb zurückzuführen sein, empfiehlt es sich, die Methoden der Ausbildungsarbeit zu überdenken und zu verbessern. Dabei hilft die zuständige Kammer. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung werden nicht auf die Abschlussprüfung angerechnet.

Abschluss- bzw. Gesellenprüfung

Die Ausbildung wird mit der Abschlussprüfung – in Handwerksberufen mit der Gesellenprüfung – beendet. Dadurch wird festgestellt, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt und mit dem Lehrstoff vertraut ist.

Dem Ausbildungsbetrieb fällt die Aufgabe zu, den Auszubildenden rechtzeitig zur Prüfung anzumelden und ihn für die Teilnahme freizustellen. Die entsprechenden Anmelde- und Prüfungstermine werden von den Kammern rechtzeitig veröffentlicht. Alle prüfungsrelevanten Formulare wie Anmeldung und Einladungen werden dem Prüfling zugesandt. Der Ausbildungsbetrieb kommt für die Prüfungsgebühr auf und stellt die erforderlichen Werkzeuge zur Verfügung. Die Teilnahmebescheinigung der Zwischenprüfung wird dem Ausbildungsbetrieb zugestellt.

Dem Ausbildungsbetrieb wird das Formular „Aufforderung zur Abschlussprüfung“ mit einer Auflistung der Prüfungsbewerber zugesandt. Die Hinweise auf der Rückseite der Aufforderung sollten unbedingt zu beachtet werden.