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Ausbildungsordnung als Grundlage der Ausbildungsorganisation

Die Ausbildungsordnung bildet für den jeweiligen Beruf die Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung. Sie stellt sicher, dass die Ausbildungsstandards und Prüfungsanforderungen in jedem Ausbildungsberuf bundesweit einheitlich sind und die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anforderungen erfüllen.


Die Ausbildungsordnung enthält folgende Inhalte:

  • Bezeichnung des Ausbildungsberufes
  • Dauer der Ausbildung
  • Ausbildungsberufsbild
  • Ausbildungsrahmenplan
  • Prüfungsanforderungen


Dauer der Ausbildung

Die in der Ausbildungsordnung festgelegte Ausbildungsdauer ermöglicht in der Regel, dass ein durchschnittlich begabter Auszubildender innerhalb dieses Zeitraumes das Ausbildungsziel erreicht. Im Berufsausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem Betrieb sind Beginn, Ende und Dauer der Ausbildung schriftlich niedergelegt.

In bestimmten Fällen kann die Ausbildungszeit verkürzt oder verlängert werden. Möglich ist eine Verkürzung in folgendem Umfang:

  • Mittlerer Schulabschluss: Verkürzung um bis zu sechs Monate
  • Hochschul- oder Fachhochschulreife: Verkürzung um bis zu zwölf Monate
  • Auszubildende über 21 Jahre: Verkürzung um bis zu zwölf Monate
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf: Verkürzung um bis zu zwölf Monate

In Einzelfällen kann es unter Umständen auch zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit kommen:

  • Während der Elternzeit ruht das Ausbildungsverhältnis. Daher verlängert sich in diesem Fall das Ausbildungsverhältnis um die Dauer der Elternzeit.
  • Auf Antrag des Auszubildenden kann die Ausbildungszeit verlängert werden, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist.
  • Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.


Ausbildungsberufsbild

Das Ausbildungsberufsbild fasst alle typischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Ausübung eines anerkannten Berufs notwendig sind, zusammen.


Ausbildungsrahmenplan

Da die Ausbildungsordnung den betrieblichen Ausbildungsablauf nicht in allen Einzelheiten festlegen kann, muss der Ausbilder anhand des Ausbildungsrahmenplans die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen sachlich und zeitlich gliedern. Der Ausbildungsrahmenplan stellt hierfür eine Anleitung dar, auf dessen Grundlage ein einzelbetrieblicher Ausbildungsplan, zugeschnitten auf die individuellen Gegebenheiten des  Ausbildungsbetriebs, erstellt werden kann.  


Prüfungsanforderungen

Auch die Prüfungsanforderungen sind in der Ausbildungsordnung verankert. Zur Durchführung von Prüfungen wird bei den zuständigen Kammern mindestens ein Prüfungsausschuss pro Ausbildungsberuf eingerichtet. Er besteht aus Arbeitgebervertretern, Gewerkschaftsvertretern und Berufsschullehrern. Der Prüfungsausschluss beschließt auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans die Prüfungsaufgaben.

Je nach Ausbildungsberuf sind eine oder zwei Zwischenprüfungen sowie die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung vorgesehen. Ausbildungsbetriebe dürfen die Anmeldefristen für die Prüfungen nicht versäumen.

Zwischenprüfungen werden durchgeführt, um den Lernerfolg während der Ausbildung zu ermitteln. Inhalt, Dauer und Zeitpunkt der Zwischenprüfung sind in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes geregelt. Bei zwei- und zweieinhalbjährigen Ausbildungen findet die Zwischenprüfung in der Regel nach dem ersten Ausbildungsjahr statt, bei längeren Ausbildungen vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres.

Am Ende der Ausbildung legen die Auszubildenden eine Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer ab. In der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob sich der Prüfling die für die Berufsausübung erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet hat. Auszubildende, die einen Handwerksberuf erlernen, legen eine sogenannte Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer ab.

Die Prüfungsanforderungen der Ausbildungsordnung legen die genauen Inhalte der Prüfung, die zeitlichen Vorgaben und die Gewichtung der Prüfungsbereiche fest. Auf der Grundlage der Abschlussprüfung erstellt die zuständige Kammer  ein Prüfungszeugnis. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Bei Nichtbestehen kann die Ausbildungszeit bis zur Wiederholungsprüfung verlängert werden.