Abiturientenausbildung und duales Studium
Wer als Unternehmen exakt auf seinen Betrieb zugeschnittene Fachleute bzw. Hochschulabsolventen ohne Einarbeitungszeit sucht, dem kommt die Abiturientenausbildung bzw. das duale Studium entgegen. Diese Ausbildungsarten sind wesentlich praxisnäher als ein Studium, zugleich aber auch wissenschaftlicher als eine normale betriebliche Ausbildung. Vorteil für Betriebe: Die Abiturienten werden frühzeitig an das Unternehmen gebunden und optimal für die Anforderungen ihres Betriebes ausgebildet.
Abiturientenausbildung
Abiturientenausbildungen sind nicht einheitlich geregelt. Das Prinzip ist meist jedoch ähnlich der betrieblichen Ausbildung: Im Unternehmen werden die Auszubildenden auf die praktischen Anforderungen des Berufs vorbereitet, die theoretischen Grundlagen lernen sie außerhalb des Betriebes kennen. Im Unterschied zur normalen betrieblichen Ausbildung besuchen sie dazu jedoch keine staatliche Berufsschule, sondern beispielsweise eine Verwaltungs- oder Wirtschaftsakademie oder ein anderes privates oder unternehmensinternes Bildungsinstitut. Der Unterricht findet meist in Blöcken von mehreren Wochen Länge statt. Nach der in der Regel dreijährigen Ausbildung nimmt dann die jeweilige Bildungseinrichtung die Prüfung ab. Nicht selten sind in diesen Ausbildungen anerkannte Ausbildungen integriert, so dass die jungen Erwachsenen auch eine Prüfung vor der zuständigen Kammer ablegen. Dem Bedarf der Unternehmen entsprechend bieten sich solche Ausbildungen vor allem für kaufmännisch-betriebswirtschaftliche und ingenieurtechnische Berufe an. Die Jugendlichen müssen für eine solche Ausbildung die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife erworben haben.
Duales Studium
Ähnlich der Abiturientenausbildung ist das sogenannte Duale Studium. Hier kooperieren die Unternehmen bei der Ausbildung nicht mit privaten Akademien und Bildungsträgern, sondern mit staatlichen Hochschulen. Die Bewerber müssen deshalb ebenfalls – je nach Hochschule – die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife besitzen, um sich beim Unternehmen für solch einen Ausbildungsplatz bewerben zu können. Haben sie mit ihrer Bewerbung Erfolg, werden sie an der kooperierenden Hochschule immatrikuliert. Theoriesemester an der Hochschule wechseln sich mit Praxisphasen im Betrieb ab. Die Studierenden haben keine langen vorlesungsfreien Zeiten wie ihre regulären Kommilitonen, sondern einen Urlaubsanspruch Auszubildende. Ihren Urlaub dürfen sie gewöhnlich aber nur während der Praxisphasen nehmen.
Zu diesen dualen Studien gehört auch das Berufsakademie-Studium. Angeboten wird es vorwiegend für betriebswirtschaftliche, ingenieurwissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Studiengänge. Die Abschlüsse sind als an einer Berufsakademie erworben gekennzeichnet.
Ein Sonderfall ist das Land Baden-Württemberg: Die Berufsakademien wurden hier zu sogenannten Dualen Hochschulen mit Hochschulstatus, die den Bachelor-Abschluss verleihen, umgebaut. Aber auch an den Berufsakademien in einigen anderen Bundesländern wird das Duale Studium mit dem Bachelor abgeschlossen und so einem Fachhochschulabschluss gleichgestellt.
An den Fachhochschulen und Universitäten gibt es eigene Veranstaltungen und Prüfungen für die dual Studierenden, teilweise sitzen sie aber auch neben ihren nicht dual studierenden Kommilitonen im Hörsaal. Am Ende des Studiums erwerben sie den Bachelor-Abschluss der jeweiligen Hochschule. Die Länge des Studiums kann jedoch variieren, weil in manche Modelle eine Berufsausbildung mit Kammerprüfung integriert ist.
Weitere Ausbildungsart: „Studium individuell“
Eine weitere Variante der Abiturientenausbildung oder des Dualen Studiums ist das individuell vom Unternehmen ermöglichte Studium. Eigentlich ist es eine Weiterbildung: Betriebe ermöglichen ihren ehemaligen Auszubildenden mit Abitur und sehr guten Ausbildungsleistungen ein Studium, das für einen höherwertigen Einsatz im Unternehmen qualifiziert. Dabei gibt es keine vertraglich geregelte Kooperation zwischen Unternehmen und Hochschule, sondern nur die Arbeitsverträge mit den ehemaligen Auszubildenden. Diese schreiben sich an der Hochschule ein und werden für Vorlesungen und Prüfungen von der Arbeit freigestellt. Auf diese Weise bleiben die ambitionierten jungen Mitarbeiter dem Unternehmen auch nach der Ausbildung erhalten.



Bundesagentur für Arbeit
abi