Betriebliche Ausbildung
Die betriebliche Ausbildung ist das Herzstück des deutschen Ausbildungssystems und eine weit verbreitete Art für Betriebe, den eigenen Bedarf an jungen Fachkräften zu decken.
Duales System
Die betriebliche Ausbildung wird als duale Ausbildung bezeichnet, weil Unternehmen und staatliche Berufsschulen die Auszubildenden gemeinsam zum Berufsabschluss führen. Nach bundesweit einheitlichen Standards legen Auszubildende am Ende ihrer Lehrzeit Prüfungen vor Prüfungsausschüssen der zuständigen Kammern ab, in denen sie ihre erworbene berufliche Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen.
Eine Sonderform der dualen Ausbildung bildet die Stufenausbildung. Während der Stufenausbildung wird bereits nach einem Teil der Ausbildungsdauer(in der Regel nach zwei Jahren) ein erster berufsqualifizierender Abschluss erreicht. Aufbauend auf die bis dahin erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten wird nach weiteren ein bis anderthalb Jahren eine weitere Prüfung zum endgültigen Abschluss abgelegt. Die vertraglich festgelegte Dauer der Ausbildung kann sich entweder von Beginn an über die gesamte Dauer der Stufenausbildung erstrecken oder aber zunächst bis zur ersten Stufe mit einer Verlängerungsoption für die zweite Stufe.
Gesetzliche Vorgaben
Geregelt ist die duale Ausbildung im BBiG, in der HwO und in Ausbildungsordnungen. BBiG und HwO legen den Rahmen fest. Sie enthalten die Anforderungen, die Betriebe und Ausbilder erfüllen müssen, um ausbilden zu dürfen. Außerdem formulieren sie die Rechte und Pflichten, die Unternehmen und Auszubildende haben.
Derzeit bestehen für rund 350 Berufe Ausbildungsordnungen. Weil sich die Berufswelt ständig ändert, kommen immer wieder neue hinzu, während alte entfallen oder überarbeitet werden. Berufe, für die es eine Ausbildungsordnung gibt, sowie schulische Ausbildungsberufe werden auch als staatlich anerkannte Berufe bezeichnet.
Ausbildungsordnungen existieren für industrielle und kaufmännische Berufe genauso wie für handwerkliche, landwirtschaftliche, rechtspflegerische oder medizinische. Die fachliche Qualität der Ausbildung gewährleisten die zuständigen Stellen, zumeist eine Kammer. Sie bilden auch die Prüfungsausschüsse, vor denen die Auszubildenden ihre Abschlussprüfungen und eventuelle Zwischenprüfungen ablegen. Außerdem führen die zuständigen Stellen Verzeichnisse über alle Ausbildungsverhältnisse in ihrer Zuständigkeit.
Je nach Beruf dauert eine Ausbildung zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. In dieser Zeit arbeiten die Auszubildenden überwiegend im Betrieb mit. Die Berufsschule besuchen sie meist an einem, anderthalb oder zwei Tagen pro Woche. Für viele Berufe findet der Unterricht in Blockbeschulung statt. Die Auszubildenden besuchen dann mehrmals im Jahr etwa ein bis drei Wochen am Stück die Berufsschule.
In einer erfolgreichen Abschlussprüfung beweisen die Auszubildenden, dass sie die für die Berufsausübung erforderlichen Fertigkeiten beherrschen und über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Natürlich benötigen sie für viele Aufgaben längere Erfahrung, vertiefende Kenntnisse oder spezielle Fähigkeiten, die nicht Inhalt einer allgemeinen Erstausbildung sein können. Auf Grundlage der Ausbildung können Sie diese dem jungen Facharbeiter im Rahmen der innerbetrieblichen Weiterbildung vermitteln und sich so eine künftige Fach- bzw. Führungskraft heranziehen.
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Bundesagentur für Arbeit