Zeitarbeit

Mann an einer Standbohrmaschine

Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Zeitarbeit, Personalleasing - all dies sind Begriffe, die dasselbe meinen: Eine Beschäftigungsform, bei der der Arbeitnehmer von einem Zeitarbeitsunternehmen an einen Entleihbetrieb ausgeliehen wird, damit er dort arbeitet.

Zeitarbeit ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das AÜG legt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem Zeitarbeitsverhältnis fest. Ein Bestandteil des AÜG ist der so genannte Gleichstellungsgrundsatz, der besagt, dass ein Zeitarbeitnehmer unter denselben Arbeitsbedingungen zu beschäftigen ist wie ein festangestellter Mitarbeiter des Entleihbetriebs. Damit befindet sich ein Zeitarbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit denselben arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie jeder andere Arbeitnehmer.

Besonders für Personen, die gering qualifiziert sind und die vorher nicht in Arbeit waren, ist Zeitarbeit eine Chance. Aber auch für Berufseinsteiger, Wiedereinsteiger und ältere Arbeitnehmer kann Zeitarbeit gewisse Chancen, (wieder) auf den Arbeitsmarkt zu kommen, bergen: Berufseinsteiger - sei es nach einer Ausbildung oder nach einem Studium - können erste Berufserfahrung sammeln und Netzwerke aufbauen. Auch Wiedereinsteigern, beispielsweise Frauen nach einer längeren Familienphase, oder älteren Arbeitnehmern, die arbeitslos waren,  bietet Zeitarbeit die Möglichkeit, wieder Fuß zu fassen auf dem Arbeitsmarkt. 

Festzuhalten bleibt: Zeitarbeit ist im Gegensatz zu einem Minijob oder einem Praktikum ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem man in die Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung einzahlt und Ansprüche erwerben kann. Und egal ob als gering qualifizierte Hilfskraft oder als Akademiker - durch die Beschäftigung als Leiharbeitnehmer bleibt man beruflich am Ball und kann Kontakte zu neuen potenziellen Arbeitgebern knüpfen.