Arbeitslosengeld
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind: Sie müssen arbeitslos sein, Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Weiter zur Seite ArbeitslosengeldArbeitslosengeld II
Am 1. Januar 2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe von einer neuen Sozialleistung abgelöst, der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II).
Weiter zur Seite Arbeitslosengeld IIFinanzielle Hilfen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss erhalten.
Weiter zur Seite Finanzielle Hilfen für Existenzgründerinnen und ExistenzgründerLeistungen während beruflicher Weiterbildung
Bildungsgutschein; Möglichkeiten für die Übernahme von Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für die auswärtige Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten; Leistungen zum Lebensunterhalt
Weiter zur Seite Leistungen während beruflicher WeiterbildungUnterstützungsleistungen der Beratung und Vermittlung - Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB)
Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungssuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, soweit dies zur Anbahnung oder Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die Möglichkeiten einer notwendigen Förderung informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.
Weiter zur Seite Unterstützungsleistungen der Beratung und Vermittlung - Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB)Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer
Ältere Arbeitnehmer/-innen, die ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer geringer entlohnten versicherungspflichtigen Beschäftigung beenden oder vermeiden, erhalten zeitlich befristet einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und einen zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.
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Bundesagentur für Arbeit