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Arbeitslosengeld

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind: Sie müssen arbeitslos sein, Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

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Arbeitslosengeld II

Am 1. Januar 2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe von einer neuen Sozialleistung abgelöst, der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II).

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Finanzielle Hilfen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer

Abbildung eines Schreibtisches

Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss erhalten.

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Leistungen während beruflicher Weiterbildung

Vortragsveranstaltung

Bildungsgutschein; Möglichkeiten für die Übernahme von Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für die auswärtige Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten; Leistungen zum Lebensunterhalt

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Unterstützungsleistungen der Beratung und Vermittlung - Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB)

Beratung in der Agentur für Arbeit

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungssuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, soweit dies zur Anbahnung oder Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die Möglichkeiten einer notwendigen Förderung informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.

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Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer

Mann und Frau besprechen Sachverhalt

Ältere Arbeitnehmer/-innen, die ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer geringer entlohnten versicherungspflichtigen Beschäftigung beenden oder vermeiden, erhalten zeitlich befristet einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und einen zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.

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