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Rahmenbedingungen zur Existenzgründung - Vor dem Start

Haben Sie alle Punkte der Planung bedacht, steht Ihrer erfolgreichen Existenzgründung nichts mehr im Wege. Aber bevor Sie gründen, gibt es noch ein paar Rahmenbedingungen, die Sie vor dem Start noch abklären müssen.

Die Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform hat nicht nur juristische, sondern auch finanzielle, steuerliche und persönliche Folgen. Lassen Sie sich von einem Experten beraten, welche Form für Ihr Unternehmen in Frage kommt. Folgende Rechtsformen gibt es:

  • Körperschaften: Dazu zählen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und eingetragene Vereine.
  • Einzelunternehmen: Dazu gehören etwa Kleingewerbetreibende, deren Geschäftsbetrieb sehr übersichtlich ist, so dass (noch) nicht der volle kaufmännische Aufwand anfällt. Einzelunternehmer benötigen kein Mindeststartkapital. Sie haften mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden ihres Unternehmens.
  • Personengesellschaften: Zu den Rechtsformen für Personengesellschaften gehören die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die GmbH & Co. KG sowie die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Hier haften der Unternehmer bzw. die Gesellschafter unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Ausnahme: der Kommanditist bei der Kommanditgesellschaft. Er haftet für die im Handelsregister eingetragene Haftungssumme.
  • Kapitalgesellschaften: Bei einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter bzw. Aktionäre in Höhe ihrer jeweiligen Einlage. Gründer von Kapitalgesellschaften wählen zwischen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der Aktiengesellschaft (AG), der Kleinen AG und der Unternehmergesellschaft (UG; haftungsbeschränkt). Die UG darf seit 2008 in Deutschland gegründet werden.
    Rechtsform und Größe Ihres Unternehmens entscheiden auch darüber, ob Sie Ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen müssen (GmbH, haftungsbeschränkte UG, AG, KG, OHG).

Freier Beruf oder Gewerbe?

Ob Sie mit Ihrem Unternehmen ein Gewerbe betreiben oder zu den Freiberuflern zählen, entscheidet in der Regel das Finanzamt.
Als Richtschnur für die Einteilung in Freiberufler und Gewerbetreibende gelten die sogenannten Katalogberufe. Diese sind im Einkommensteuergesetz festgelegt. Zweifelsfälle landen immer wieder vor Gericht, wo entschieden wird, in welche Kategorie der betreffende Beruf eingeordnet werden darf.
Existenzgründer zählen gern zu den Freiberuflern, da sie im Steuerrecht einige Vorteile haben: Sie müssen etwa kein Gewerbe anmelden (Gewerbesteuer entfällt) und keine Bilanzen erstellen.

Steuern, Versicherung, Vorsorge

Steuern

Es empfiehlt sich, von Anfang an einen Teil seines Einkommens für die Steuern zur Seite zu legen. Je nach Art Ihres Unternehmens fallen mehrere Posten an, zum Beispiel Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer oder Umsatzsteuer. Letztere steht  in den ersten zwei Kalenderjahren nach der Gründung monatlich an, vorausgesetzt Sie sind kein Kleinunternehmer. Seit 2005 ist die elektronische Steueranmeldung für Unternehmen Pflicht. Den amtlich vorgeschriebenen Vordruck finden Sie unter www.elster.de.

Private Versicherungen

Auf die richtigen Versicherungen sollte man als Existenzgründer nicht verzichten. Sinnvoll sind Krankenversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch eine Altersvorsorge ist wichtig, denn die meisten Selbständigen zahlen nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein. Für Selbständige bietet sich unter Umständen die Rürup-Rente an: Sie hilft, Steuern zu sparen.

Betriebliche Versicherungen

Welche betrieblichen Versicherungen sinnvoll sind, hängt von der Art des Unternehmens ab: Sachversicherungen decken Schäden ab, die etwa durch Feuer, Einbruch oder Sturm verursacht werden. Wie im Privaten ist auch im Betrieb die Haftpflichtversicherung ein Muss, für manche Berufsgruppen sogar Pflicht. Sie springt ein, wenn Sie bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit jemand anderem Schaden zufügen. Wichtig sind auch die Berufsgenossenschaften: Sie sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Manche Berufsgruppen sind verpflichtet, Mitglied in einer Berufsgenossenschaft zu werden. Auch freiwillige Versicherungen können sinnvoll sein, wenn Sie sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichern wollen. Sobald Sie in Ihrer Firma Mitarbeiter beschäftigen, wird eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zur Pflicht.

Recht und Verträge

Als Existenzgründer müssen Sie sich mit einer Reihe gesetzlicher Vorschriften befassen, angefangen von Miet-, Kauf- und Arbeitsverträgen über Vollmachten bis hin zu den Rechtsvorschriften im Handelsgesetz und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Auch Patente und Schutzrechte sind ein Thema, etwa wenn es um die Namenswahl Ihres Unternehmens geht. Lassen Sie sich von Experten (Juristen, Notaren und Steuerberatern) beraten.

Marketing und Firmenauftritt

Marketing bezeichnet jedes unternehmerische Handeln, das sich am Markt orientiert. Der „Markt“ ist vor allem der Kunde. Nicht das Produkt oder die Dienstleistung, die Sie anbieten, sollte im Mittelpunkt Ihres Unternehmens stehen. Ihr ganzes Handeln muss sich auf den Kunden richten. Erfolgreiche Unternehmen wissen, was sich ihre Kunden wünschen. Und sie wissen, wie sie sich von der Konkurrenz abheben. Geben Sie Ihrem Unternehmen also durch gezieltes Marketing ein unverwechselbares Gesicht.