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Kinderbetreuung

Der Wunsch, oft auch die Notwendigkeit, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, ist eine Herausforderung für Mütter und Väter. Soll die Rückkehr in den Beruf gelingen, muss die Betreuung des Nachwuchses optimal auf die individuellen Bedürfnisse und auf die Arbeitszeiten abgestimmt sein. Eltern sollten bedenken, dass die Suche nach dem geeigneten Betreuungsmodell zum Kind passen muss und ein längerer Prozess sein kann. Der Nachwuchs braucht Zeit, um sich an die neue Situation zu gewöhnen.

Eltern haben die Möglichkeit, zwischen einer Zu-Hause-Betreuung oder einer Außer-Haus-Betreuung ihres Kindes zu wählen.

Zu-Hause-Betreuung

Elternzeit

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind in den ersten Jahren selbst betreuen möchten, gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit.

Sie kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Während dieser Zeit besteht ein Kündigungsschutz, das Arbeitsverhältnis bleibt aufrechterhalten. Nach Ablauf der drei Jahre hat die Mutter oder der Vater Anspruch auf die Rückkehr an den alten bzw. einen vergleichbaren Arbeitsplatz.

Zwölf Monate der Elternzeit dürfen auch zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes liegen. Die Elternzeit muss sieben Wochen vor deren Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Elternteil, welcher in Elternzeit geht, ist zu keiner Tätigkeit verpflichtet, kann aber einer Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden pro Woche nachgehen.

Kindertagespflege („Tagesmutter“)

Tagesmütter versorgen bis zu fünf Kinder in einer Gruppe bei sich zu Hause. Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform, sie bietet berufstätigen Eltern zeitliche Flexibilität. Die Kosten sind wegen der intensiven und persönlichen Betreuung oft höher als die Betreuung in einer Einrichtung. Die Stundensätze liegen zwischen drei und sieben Euro, je nachdem, welche Leistungen enthalten sind (zum Beispiel Verpflegung). Eine Tagesmutter benötigt eine Pflegeerlaubnis, eine pädagogische Qualifikation und wird über das örtliche Jugendamt oder über freie Träger der Jugendhilfe vermittelt.

Au-pair

Reicht das Platzangebot im Haus, können Eltern auch ein Au-pair-Mädchen oder einen Au-pair-Jungen aufnehmen. Die jungen Erwachsenen kommen aus einem anderen Land, wohnen in der Familie und betreuen den Nachwuchs. Im Gegenzug erhalten sie Verpflegung und Unterkunft sowie ein Taschengeld von mindestens 260 Euro im Monat. Vorteile: Die Kinder werden in ihrer gewohnten Umgebung betreut, auch im Krankheitsfall ist die Versorgung gesichert. Der Nachteil: Die Aufenthaltsdauer eines Au-pairs ist auf ein Jahr beschränkt. Dann steht der Familie ein Wechsel ins Haus, der vor allem bei enger persönlicher Bindung nicht jedem Kind leicht fällt und Unruhe in den Familienalltag bringen kann.

Babysitter

Eine stundenweise Kinderbetreuung übernimmt ein Babysitter. Betreuungszeit, Bezahlung und Beschäftigungsdauer werden mündlich vereinbart, einen festen Arbeitsvertrag gibt es nicht. Diese Betreuungsform eignet sich als zusätzliche Möglichkeit, um zeitliche Freiräume zu schaffen.

Großeltern

Ideal ist es, wenn Großeltern oder Verwandte die Betreuung des Nachwuchses übernehmen. Das Kind bleibt in gewohnter Umgebung, die Eltern sind zeitlich flexibel und das Kind auch bei Krankheit versorgt. Manchmal können allerdings unterschiedliche Erziehungsvorstellungen familiäres Konfliktpotential bergen.

Außer-Haus-Betreuung

Kinderkrippen

Kinder unter drei Jahren, die in einer Einrichtung betreut werden, gehen in eine Kinderkrippe. Pädagogisches Fachpersonal kümmert sich in altersgemischten Gruppen um Kinder von null bis drei Jahren.

Krippenplätze sind meist kostengünstiger als Plätze bei einer Tagespflegeperson und zudem sehr begehrt. Eine frühzeitige Anmeldung des Kindes ist unbedingt erforderlich.

Kindergarten

Kinder ab drei Jahren besuchen bis zum Schuleintrittsalter einen Kindergarten, in dem sie vormittags oder nachmittags in altersgemischten Gruppen betreut werden.

Kindertagesstätte

In Deutschland heißen je nach Region unterschiedliche Einrichtungen Kindertagesstätte.

Sie bietet Eltern mehr zeitliche Flexibilität. Sie hat in der Regel von morgens bis nachmittags geöffnet. Kinder werden in altersgemischten Gruppen betreut, neben normalen Kindergartengruppen gibt es manchmal auch Krippengruppen oder Hortgruppen, in denen Kinder nach dem Besuch der Grundschule Hausaufgaben machen können und pädagogisch betreut werden.

Betriebliche Kinderbetreuung

Eine gute Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren, bietet die betriebliche Kinderbetreuung. Unternehmen profitieren von verringerten Fehlzeiten und kürzerer Elternzeit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen passen sich in der Regel den Arbeitszeiten an.

Nachbarschaftsinitiativen

Als eine unterstützende, unentgeltliche, stundenweise Betreuung für Kinder oder Pflegebedürftige zeigen sich Nachbarschaftsinitiativen der Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Städte und Gemeinden. Diese ehrenamtliche Hilfe ist aber keine tagesumfassende, feste Betreuungsinstanz, sondern eignet sich in der Regel als Ergänzung zu anderen Modellen.

In den letzten Jahren haben sich insbesondere Familienpatenschaften, Mehrgenerationenhäuser sowie das Modell Leihomas und Leihopas entwickelt.