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Finanzielle Hilfen

Der Staat hält für Mütter und Väter diverse finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bereit.

Mutterschaftsgeld

Während der Mutterschutzfrist - dabei handelt es sich in der Regel um die Zeit sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Entbindung - erhält eine Frau, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, von ihrer Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Tag. Die Differenz zwischen ihrem letzten vollen Nettogehalt und dem Mutterschaftsgeld zahlt üblicherweise ihr Arbeitgeber.

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Leistung für alle Mütter und Väter in Elternzeit, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Für Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro beispielsweise beträgt die Höhe 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens und für Einkommen von 1.240 Euro und mehr gibt es eine Ersatzrate von 65 Prozent. Allgemein werden mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat gezahlt. Das Elterngeld ist zeitlich begrenzt: Einer der Partner kann höchstens zwölf Monate nehmen. Teilen sich Mutter und Vater die Zeit untereinander auf, kann insgesamt 14 Monate lang Elterngeld bezogen werden.

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung für Kinder unter zwölf Jahren und wird im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) geregelt. Ihn erhalten Alleinerziehende, die von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird von den Unterhaltsvorschusskassen - es handelt sich dabei um spezielle Stellen der kommunalen Jugendämter - gewährt.