Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Im September 2006 hat die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (BA) - Staatlich anerkannte Fachhochschule für Arbeitsmarktmanagement mit den beiden Bachelorstudiengängen "Arbeitsmarktmanagement" und "Beschäftigungsorientierte Beratung und Fallmanagement" - ihren Studienbetrieb aufgenommen. Aufgrund der guten Bewertung ihres Konzeptes wurde die Hochschule im Januar 2007 durch den Wissenschaftsrat akkreditiert.
Der Studiengang Arbeitsmarktmanagement qualifiziert die Studierenden für die Aufgaben der Vermittlung und Integration, der Leistungsgewährung und Ressourcensteuerung in den Agenturen für Arbeit.
Der Studiengang Beschäftigungsorientierte Beratung und Fallmanagement qualifiziert die Studierenden für die Aufgaben der beruflichen Beratung und Orientierung sowie für das Aufgabenfeld des beschäftigungsorientierten Fallmanagements.
Das Vollzeit-Studium dauert drei Jahre und endet mit dem anerkannten Hochschulabschluss Bachelor of Arts (B.A.). Studienorte sind Mannheim und Schwerin. Während des Studiums sind die Studierenden bei einer Agentur für Arbeit eingestellt.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet Absolventinnen und Absolventen abwechslungsreiche Aufgaben und interessante Einsatzmöglichkeiten auf Fachebene, zum Beispiel in den Bereichen Beratung und Vermittlung von arbeit- und ausbildungsuchenden Jugendlichen und Erwachsenen, Leistungsgewährung und Beratung von Arbeitgebern, sowie vielseitige Karrieremöglichkeiten auf Fach- und Führungsebene im gesamten Bundesgebiet.
Mit dem Studium an der unternehmenseigenen Hochschule der BA wird ein berufsbefähigender europaweit anerkannter Hochschulabschluss erworben. Das Studium ist interdisziplinär, anwendungsorientiert und praxisnah. Vier prüfungsrelevante Praktika, die in unterschiedlichen Bereichen der BA durchgeführt werden, sind integraler Bestandteil des Studiums. Ab dem 4. Studientrimester werden je nach Studiengang alternativ zwei bis drei Studienschwerpunkte angeboten.
Über die Zulassung zum Studium entscheidet ein mehrstufiges Auswahlverfahren. Auskünfte zu den Voraussetzungen und zu den Studiengängen erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit.



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