Schlüsselverzeichnis 2003 für Meldungen bis 30.11.2011
Jede automatisierte Meldung zur Sozialversicherung, die Arbeitgeber an die Krankenkassen leiten, enthält auch Angaben zur Tätigkeit des jeweiligen Beschäftigten (Tätigkeitsschlüssel) (§28a Abs. 3 Nr. 5 Sozialgesetzbuch IV – SGB IV).
Die Meldungen zur Sozialversicherung mit diesen Angaben dienen der Bundesagentur für Arbeit als Grundlage, ihren gesetzlichen Auftrag, eine Statistik über die Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland zu führen, erfüllen zu können (§§ 280 und 281 SGB III). Die Beschäftigungsstatistik gibt einen Überblick über Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen.
Der aktuelle Tätigkeitsschlüssel ist 5-stellig und erhebt Daten zur Tätigkeit, der Stellung im Beruf und der Ausbildung des Versicherten.
Auf dieser Seite ist das aktuelle Schlüsselverzeichnis 2003, mit dessen Hilfe der 5-stellige Tätigkeitsschlüssel erstellt werden kann, zu finden.
Bitte zurzeit nur das Schlüsselverzeichnis 2003 verwenden.



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