Öffentliche Ausschreibungen
Öffentliche Auftraggeber - wie die Bundesagentur für Arbeit - sind gesetzlich verpflichtet, Aufträge zur Deckung ihres Bedarfs an Gütern, Dienstleistungen und zur Durchführung ihrer Baumaßnahmen grundsätzlich im Rahmen von Ausschreibungen zu vergeben
Hinweise zu Veröffentlichungen von Ausschreibungen erfolgen auf unserer Internetseite sowie bei Arbeitsmarktdienstleistungen, bei Liefer- und Dienstleistungen als auch bei Bauleistungen auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes unter www.bund.de, gegebenenfalls im Supplement des Amtsblattes der EU (SIMAP) und gegebenenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern www.evergabe-online.de.
Bauleistungen werden ergänzend im Deutschen Ausschreibungsblatt veröffentlicht.
Über die Navigation links gelangen Sie zu den Ausschreibungen Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ) der Bundesagentur für Arbeit.
Änderungen erfolgen laufend.



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