Informationen zur eVergabe
Einführung der elektronischen Vergabe (eVergabe)
- Hotline Beschaffungsamt des Bundes (BeschA)
- Hotline Administration Intelligence (AI)
- Bieterhandbuch der BA
- Registrierung
- Elektronische Signatur
Hotline Beschaffungsamt des Bundes (BeschA)
Bei Fragen zur Nutzung und Registrierung auf der Plattform www.evergabe-online.de sowie zum Angebotsassistenten (AnA) wenden Sie sich an die Service Hotline des Beschaffungsamtes des BMI unter 0228 99 610 1234 (bzw. aus dem Ausland: +49 228 99 610 1234). Technischer Support ist auch per E-Mail unter support@bescha.bund.de erhältlich.
Hotline Administration Intelligence (AI)
Bei Fragen zum AI-Leistungsverzeichnis-Cockpit, wenden Sie sich an den Hersteller AI AG unter 0931 88 06 144. Bitte beachten Sie: Inhaltliche Fragen zu den elektronischen Vergabeverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA), deren Beantwortung sich nicht aus den jeweiligen Vergabeunterlagen erschließt, können der jeweiligen Vergabestelle der BA ausschließlich über den Angebotsassistenten (AnA) der eVergabe-Plattform mitgeteilt werden und werden ausschließlich über diesen beantwortet. Eine Übersendung der Fragen direkt an die Vergabestelle, an das Beschaffungsamt des Bundes oder die AI AG ist nicht zulässig. Fragen, die auf diesem Wege gestellt werden, werden nicht beantwortet.
Bieterhandbuch der BA
Unter Broschüren (rechts oben) finden Sie das Bieterhandbuch. Wir empfehlen Ihnen sich dieses komplett durchzulesen. Viele Fragen lassen sich dadurch bereits klären. Falls Sie dennoch Fragen haben sollten, finden Sie auf der letzten Seite des Handbuches die Kontaktdaten der entsprechenden Servicestellen.
Registrierung
Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Auf der Homepage www.evergabe-online.de finden Sie entsprechende Hinweise zur Registrierung und den technischen Voraussetzungen.
Elektronische Signatur
An die Stelle der persönlichen Unterschrift tritt eine elektronische Signatur. Die Vergabeplattform unterstützt sowohl die fortgeschrittene elektronische Signatur nach § 2 Nummer 2 Signaturgesetz (SigG) als auch die qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 2 Nummer 3 SigG.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf dem e-Vergabe-Informations-Server des Beschaffungsamtes www.evergabe-online.info.



Bundesagentur für Arbeit
Bieterhandbuch Elektronische Vergabe bei der Bundesagentur für Arbeit
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