Kraftfahrzeughilfe
Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für eine behindertengerechte Ausstattung und zur Erlangung einer Fahrerlaubnis unter der Voraussetzung, dass der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen.
Sofern zur Berufsausübung ein Kraftfahrzeug notwendig ist, kann Kraftfahrzeughilfe geleistet werden, wenn nur auf diese Weise die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft gesichert werden kann und die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber nicht üblich oder nicht zumutbar ist.
Die Leistungen werden als Zuschüsse und / oder als Darlehen erbracht.



Bundesagentur für Arbeit