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Förderung der Berufsausbildung

Jugendliche im EDV-Raum

Die Berufsberatung fördert die Berufsausbildung von lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Auszubildenden. Sie schreitet helfend ein, wenn eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb ohne Förderung nicht vermittelt werden kann oder ein Abbruch der Ausbildung droht. Über die Voraussetzungen einer Förderung sowie über die Maßnahmeinhalte informieren die örtlichen Agenturen für Arbeit.

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Die Leistung zielt darauf ab, Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, durch Förderung des Erlernens von Fachtheorie, Fachpraxis, Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie durch sozialpädagogische Begleitung, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder das erfolgreiche Absolvieren einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung zu ermöglichen. Es besteht die Möglichkeit der Förderung einer Zweitausbildung mit abH sofern diese zu einer dauerhaften Eingliederung am Arbeitsmarkt erforderlich ist.

Ausbildungsbegleitende Hilfen müssen über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen.

Für die Durchführung erhalten die Bildungsträger die erforderlichen Maßnahmekosten.

Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) für Jugendliche

Im Rahmen einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) soll lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden.

Jugendliche, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Es wird ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung, möglichst bereits im ersten Ausbildungsjahr, angestrebt. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich fortgeführt.

Beim integrativen Modell obliegt dem Bildungsträger sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung., welche durch betriebliche Phasen ergänzt wird.

Bei der BaE im kooperativen Modell findet die fachpraktische Unterweisung in Kooperationsbetrieben statt.

Für die Durchführung erhalten die Bildungsträger die erforderlichen Maßnahmekosten sowie Zuschüsse zu den vom Bildungsträger an die Auszubildenden zu zahlende Ausbildungsvergütung.

Aktivierungshilfen für Jüngere

Maßnahmen der Aktivierungshilfen stellen ein niederschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung dar. Sie richten sich an Jugendliche, die auf andere Weise nicht für eine berufliche Qualifizierung motiviert werden können. Sie haben sich an der Zielsetzung „Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem“ zu orientieren.

Für die Durchführung erhalten die Bildungsträger die erforderlichen Maßnahmekosten.