Transferleistungen
Transfermaßnahmen sind alle arbeitsmarktlich zweckmäßigen Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt. Transferleistungen (Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und Gewährung von Transferkurzarbeitergeld) werden bei Erfüllung der in §§ 110 und 111 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) genannten Voraussetzungen gewährt.
Mit der Gewährung von Transferkurzarbeitergeld sollen bei betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen (Betriebsänderungen im Sinne von § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)) Entlassungen vermieden werden.
Mit der Informationsbroschüre zu den Transferleistungen werden Arbeitgebern, die Personal abbauen müssen, Qualitätskriterien für erfolgreiche Transfermaßnahmen vorgestellt.
Hinweise
Aus der Überlassung der nachstehenden Programmablaufpläne und Tabellen, die auf der Seite Formulare Kurzarbeitergeld aufgeführt sind, können Ansprüche, insbesondere Haftungsansprüche, nicht hergeleitet werden.
Die nach dem Programmablaufplan (
PDF, 33 KB)
ermittelten rechnerischen Leistungssätze können in einigen eng eingegrenzten Entgeltbereichen von den in der Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes ausgewiesenen rechnerischen Leistungssätzen geringfügig abweichen. Diese Abweichungen werden durch die Agenturen für Arbeit nicht beanstandet.



Bundesagentur für Arbeit
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