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Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs)

Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsgelegenheiten

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Eingliederungszuschuss

Zwei Geschäftsmänner schütteln sich die Hand

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistungen erhalten (Eingliederungszuschuss).

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Förderung von Arbeitsverhältnissen

Arbeitgeber können mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt unterstützt werden, wenn sie förderungsbedürftige und zugewiesene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen, deren Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt aus individuellen Gründen sehr erschwert ist. Der Zuschuss dient dem Ausgleich der Minderleistung.

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