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Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs)

Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsgelegenheiten

Was ist eine Arbeitsgelegenheit?

Es handelt sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung bei einem geeigneten Träger. Die auszuführenden Arbeiten müssen zusätzlich im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein.

Welche Förderung erhält der Träger?

Auf  Antrag werden die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheit erforderlichen Kosten erstattet. Dies gilt auch für Kosten, die bei besonderem Anleitungsbedarf für das erforderliche Anleitungspersonal entstehen.

Was erhält der Teilnehmer?

Während der Teilnahme erhält er vom Jobcenter als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung. Die Kranken- und Pflegeversicherung des Teilnehmers ist im Rahmen der Weiterzahlung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährleistet. Die Unfallversicherung hat der Träger sicherzustellen. Vom Träger an den Teilnehmer gewährte Sachleistungen werden auf die Mehraufwandsentschädigung angerechnet; vom Träger an den Teilnehmer gewährte Geldleistungen werden auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Arbeitsgelegenheit?

Nein: Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Arbeitsgelegenheiten dürfen nur gewährt werden, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Wo wird die Arbeitsgelegenheit beantragt?

Die Arbeitsgelegenheiten sind vor Beginn der Arbeiten beim Jobcenter zu beantragen.

Wer informiert zu Förderungsvoraussetzungen?

Über die Fördervoraussetzungen, Ihre Rechte und Pflichten informiert das Jobcenter.
Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Zweites Buch – SGB II - § 16d.