Arbeitsmarktberatung
Die Arbeitsmarktberatung trägt dazu bei, Sie als Arbeitgeber/-in bei der Lösung von komplexen, beschäftigungsrelevanten Problemen mit konkreten Angeboten zu unterstützen.
Die Agentur für Arbeit bietet Ihnen Auskunft und Rat
- zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,
- zur Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen,
- zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit,
- zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung,
- zur Eingliederung förderungsbedürftiger Auszubildender und Arbeitnehmer/-innen oder
- zu Leistungen der Arbeitsförderung.
Alle diese Themen können auch vor Ort (in Ihrem Betrieb) im Rahmen eines Außendienstes besprochen werden.
Leistungsberatung
Die Leistungsberatung geht über die Erteilung allgemeiner Informationen und Aufklärung hinaus. Sie zielt (wie die Arbeitsmarktberatung) auf eine qualifizierte und individuelle Kundenbetreuung ab.
Durch die Leistungsberatung werden Ihnen die notwendigen Informationen vermittelt, damit Sie Ihre Rechte und Pflichten umfassend und zügig wahrnehmen können. Dabei orientieren sich die Inhalte und die Form der Beratung an Ihrem spezifischen Beratungsbedarf und Ihren betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Eine Leistungsberatung kann zum Beispiel bei beabsichtigten betrieblichen Veränderungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern haben können, jedoch nur dann zielgerecht durchgeführt werden, wenn die Agentur für Arbeit darüber frühzeitig informiert wird.
So können die Agenturen für Arbeit im besonderen Maße über Leistungen der präventiven Arbeitsmarktpolitik (Sozialplanmaßnahmen, Struktur-Kurzarbeitergeld) beraten, um Entlassungen von Arbeitnehmern zu vermeiden oder Übergänge in andere Beschäftigungsverhältnisse zu organisieren.



Bundesagentur für Arbeit
in eigener Sache