Geschichte
Kurze Chronik der Bundesagentur für Arbeit
- Errichtung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (16.Juli 1927)
Die Reichsanstalt wird als selbstständige Körperschaft mit Selbstverwaltung errichtet. Aufgrund der Weltwirtschaftskrise mit über 6 Millionen Arbeitslosen in Deutschland stand die Unterstützung der Millionen von Arbeitslosen im Vordergrund. - Zeit des Nationalsozialismus (1933 - 1945)
Die Arbeitsämter und die Reichsanstalt werden "gleichgeschaltet" und der unmittelbaren Kontrolle der NS-Machthaber unterstellt. - Entwicklung nach 1945
Im Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952 wurde erneut die paritätische Beteiligung der Sozialpartner und der Vertreter der öffentlichen Körperschaften neben Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen an der Selbstverwaltung festgelegt. - Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
Mit der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes am 1. Juli 1969 bekam die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ihren bis zum 31.12.2003 gültigen Namen: Bundesanstalt für Arbeit. Die Vorsorge für einen quantitativen und qualitativen Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt rückte in den Vordergrund. Zusätzlich zur Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wurde den Arbeitsagenturen die Förderung der beruflichen Bildung zugewiesen. - Entwicklung in der ehemaligen DDR
Im Rahmen ihres planwirtschaftlichen Systems, in dem es Arbeitslosigkeit (offiziell) nicht gab, gab es auch keine Arbeitslosenversicherung.
Auf dem Weg zur deutsch-deutschen Einigung begannen die Behörden der DDR im Frühjahr 1990 mit der Einrichtung von Arbeitsämtern nach dem in der BRD eingeführten Aufgaben- und Organisationsmuster. Mit dem Einigungsvertrag gingen alle Dienststellen der bisherigen DDR-Arbeitsverwaltung am 3. Oktober 1990 in den Verantwortungsbereich der Bundesagentur für Arbeit (BA) über. - Einführung des SGB III
Am 1. Januar 1998 wurde die Arbeitsförderung in das Sozialgesetzbuch als Drittes Buch (SGB III) integriert, das das fast 30 Jahre alte und oftmals novellierte Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ablöste. Neu ist, dass von einer stärkeren Eigenverantwortung der Arbeitslosen und Arbeitgeber ausgegangen und der Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Gelder stark dezentralisiert wird. - Von der aktiven zur aktivierenden Arbeitsmarktpolitik
Auch nach dem Regierungswechsel wurde die Reform weiter vorangetrieben. Ab 2002 nivelliert das Job-AQTIV-Gesetz die bisherigen Regelungen des SGB III. Erstmals haben Arbeitslose nun einen Anspruch auf die Einschaltung eines privaten Arbeitsvermittlers. Wer nach drei Monaten Arbeitslosigkeit nicht vermittelt wurde, erhält einen Vermittlungsgutschein. Die Vermittler der Arbeitsagentur bleiben trotzdem gefragt. Die Zahl der Vermittler wird weiter aufgestockt. - „Hartz-Kommission" und Reform der Bundesanstalt für Arbeit
Am 22. Februar 2002 wurde die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ ins Leben gerufen, besser bekannt als Hartz-Kommission. Ihre Aufgabe war es, den Arbeitsmarkt in Deutschland effektiver und die Arbeitsverwaltung effizienter zu machen. Keine zwei Monate, nachdem die Hartz-Kommission ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte, nahmen die ersten Projektgruppen ihre Arbeit auf. Peter Hartz präsentiert im August 2002 die Ergebnisse der nach ihm benannten Regierungskommission und verspricht die Halbierung der Arbeitslosigkeit in den kommenden Jahren. Der Regierung obliegt es nunmehr, die Ergebnisse der Regierungskommission in „Gesetze zu gießen“. - Die Hartz I bis III-Gesetze treten in Kraft
Am 1.1. 2003 treten die ersten drei „Gesetze für moderne Dienstleistungen“ in Kraft. Sie setzen wesentliche Module der Hartz-.Kommission um:
- die Umbenennung der Bundesanstalt für Arbeit in Bundesagentur für Arbeit sowie ihre Reform
- die teilweise Deregulierung am Arbeitsmarkt ( Zeitarbeit; Minijobs, …)
- Änderungen im Leistungsrecht sowie in der Aufstellung der BA. - Die größte Sozialreform der Bundesrepublik wird umgesetzt
Am 1.1.2005 tritt die größte Sozialreform der Bundesrepublik in Kraft: Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden – als viertes „Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ – zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zusammengelegt. Im Regelfall kümmern sich nunmehr Arbeitsagenturen und Kommunen gemeinsam um bedürftige Menschen; für 69 so genannte Optionskommunen gibt es eine bis Ende 2010 befristete Übergangsregelung, sich eigenständig, um bedürftige Menschen zu kümmern. - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Dezember 2007
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Mischverwaltung aus Arbeitsagenturen und Kommunen als Grundsicherungsträger für verfassungswidrig.



Bundesagentur für Arbeit