Selbstverwaltung
Als selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts führt die Bundesagentur für Arbeit ihre Aufgaben im Rahmen des Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung – eigenverantwortlich durch.
Zentrales Organ der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist der Verwaltungsrat. Darüber hinaus existiert in jeder Agentur für Arbeit als lokales Selbstverwaltungsorgan ein Verwaltungsausschuss. Die Selbstverwaltungsorgane und der Vorstand der BA bzw. die Geschäftsführungen der Agenturen für Arbeit arbeiten bei der Erfüllung der gesetzlichen Ziele und Aufgaben der BA vertrauensvoll zusammen.
Der Verwaltungsrat besteht in drittelparitätischer Zusammensetzung aus je sieben ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Dadurch sind die Gruppen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Vertreter der Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung in die Gestaltung der geschäftspolitischen Belange der BA eingebunden. Seit Juli 2002 sind die Aufgaben des Verwaltungsrats neu definiert und klar von den Aufgaben des Vorstandes abgegrenzt, der für das operative Geschäft verantwortlich ist.
Der Verwaltungsrat als Aufsichts- und Legislativorgan überwacht die Arbeit des hauptamtlichen Vorstands und berät ihn in allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarktes. Er beschließt die Satzung der BA – zuletzt am 16. Dezember 2004 – und stellt jährlich den vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan der BA fest. Er genehmigt auch den jährlichen Geschäftsbericht, den der Vorstand der Bundesministerin/dem Bundesminister für Arbeit und Soziales vorlegt. Zur aktiven Überwachung und Begleitung der Vorstandsarbeit besitzt der Verwaltungsrat die Möglichkeit, vom Vorstand Prüfungen durch die Interne Revision zu verlangen. Entsprechend der Regelung im Aktiengesetz kann er auch externe Sachverständige mit einer Prüfung beauftragen. Der Vorstand ist verpflichtet, dem Verwaltungsrat regelmäßig – und aus wichtigem Anlass zeitnah – zu berichten.
Zu den strategischen Aufgaben des Verwaltungsrats gehört auch die Genehmigung der geschäftspolitischen Ziele als Ausgangspunkt des Haushaltsplanungsprozesses sowie die laufende Kontrolle der Erreichung dieser Ziele. Im Zentrum des Interesses des Aufsichtsgremiums der BA steht darüber hinaus die Steuerung der aktiven Arbeitsmarktpolitik und deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit ist ebenfalls drittelparitätisch besetzt (vier Mitglieder je Gruppe) und überwacht die Geschäftsführung. Er berät sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.



Bundesagentur für Arbeit
Gliederung der Selbstverwaltung
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