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Personalvertretung

Die Personalvertretungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) nehmen innerhalb der BA die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Beamten/-innen und Arbeitnehmer/-innen wahr.

Eigenständige und von den jeweiligen Mitarbeitern/-innen separat gewählte Personalräte gibt es in allen Dienststellen - so in den Agenturen für Arbeit wie auch in den Regionaldirektionen, der Zentrale und den Besonderen Dienststellen.

Hauptpersonalrat
In allen Angelegenheiten, die die gesamte Bundesagentur für Arbeit betreffen, vertritt der Hauptpersonalrat die Interessen der Beamten/-innen und Arbeitnehmer/-innen. Der Hauptpersonalrat besteht aus 31 Mitgliedern. Sie vertreten jeweils eine Gruppe: Beamte oder Arbeitnehmer. Das Gremium tritt monatlich zu einer turnusmäßigen Sitzung zusammen.