Informationen für Ausländerbehörden
Für die Arbeitsmarktzulassung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt seit 1. Mai 2011 ein neues Verfahren. Wesentliche Veränderung ist, dass das Verfahren, das bisher in den Agenturen für Arbeit durchgeführt wurde, am 1. Mai 2011 auf die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit übertragen wurde und in vier ZAV-Stützpunkten (Bonn, Duisburg, Frankfurt am Main, München) durchgeführt wird.
Weiter zur Seite Informationen für AusländerbehördenBerufsinformationszentrum (BiZ)
Das Berufsinformationszentrum ist die Adresse für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich mit beruflichen Fragen befassen. Das BiZ gibt es in allen Agenturen für Arbeit. Zusätzlich gibt es mobile Berufsinformationszentren und spezielle Berufswahlmessen.
Weiter zur Seite Berufsinformationszentrum (BiZ)Werkstätten für behinderte Menschen
Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine überbetriebliche Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie bietet Personen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, eine angemessene berufliche Bildung, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit.
Weiter zur Seite Werkstätten für behinderte MenschenPrüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen
Information für die mit der Durchführung von Arbeitsmarktdienstleistungen befassten Auftragnehmer/Träger über Aufgaben, Organisation, Ziele und Ergebnisse des Prüfdienstes Arbeitsmarktdienstleistungen. Der Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen kommt für die Bundesagentur (BA) eine hohe geschäftspolitische Bedeutung zu.
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Bundesagentur für Arbeit