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Psychologin/Psychologe im Psychologischen Dienst der Bundesagentur für Arbeit

Wer sich für eine Tätigkeit als Psychologin/Psychologe bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) interessiert, findet hier kurze Informationen über das Auswahlverfahren und die Einarbeitungszeit. Auch wird an dieser Stelle über ein Praktikum im Psychologischen Dienst informiert.

Wie kann ich den Psychologischen Dienst kennen lernen?

Eine Möglichkeit, den Psychologischen Dienst kennen zu lernen, besteht darin, im Psychologischen Dienst einer Agentur für Arbeit ein Praktikum zu absolvieren. Praktikantinnen und Praktikanten müssen die Vordiplom-Prüfung in Psychologie abgelegt haben und sollten über Kenntnisse in Psychologischer Diagnostik, Klinischer Psychologie und Arbeits-, Betriebs-  und Organisationspsychologie verfügen. Ein Praktikum kann maximal drei Monate dauern. Falls Sie sich für ein Praktikum interessieren, wenden Sie sich bitte an den Psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe.

Was sind die Einstellungsvoraussetzungen?

Voraussetzung für die Beschäftigung als Psychologin oder Psychologe im Psychologischen Dienst ist ein in der Bundesrepublik Deutschland mit der Diplom-Hauptprüfung oder dem Master abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie oder ein nach § 20 Hochschulrahmengesetz als gleichwertig anerkanntes Hochschulstudium der Psychologie. Wichtig für die Tätigkeit im Psychologischen Dienst der Bundesagentur für Arbeit sind sehr gute Kenntnisse in Psychologischer Diagnostik: Neben dem fundierten Wissen über die einzelnen Verfahren muss sich die Bewerberin/der Bewerber auch über die Grenzen der Verwendbarkeit psychologischer Testverfahren im Klaren sein. Weiterhin werden sehr gute Kenntnisse in Klinischer Psychologie - unter anderem Grundkenntnisse in gängigen Therapieverfahren - und in Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie (unter anderem Problematik von Arbeitslosigkeit, berufskundliche Kenntnisse, Methoden der Personalauswahl) erwartet. 

Wo und wie kann ich mich bewerben?

Das Bewerbungsschreiben wird an die Regionaldirektion gesandt, in deren Bezirk die Bewerberin/der Bewerber seinen Wohnsitz hat.

Dem (formlosen) Bewerbungsschreiben sollten folgende Unterlagen beigefügt sein:

  • ein Lebenslauf
  • Zeugniskopien und sonstige Unterlagen über Werdegang, Kenntnisse und Fähigkeiten
  • eine Einverständniserklärung über die Einsichtnahme in Personalakten aus Tätigkeiten im öffentlichen Dienst.

Wie erfolgt die Auswahl?

Nach der Analyse der Bewerbungsunterlagen werden die Bewerberinnen und Bewerber, die diese Stufe erfolgreich überstanden haben, im nächsten Schritt zu einem psychologischen Fachgespräch eingeladen. Die Bewerberinnen/Bewerber, die nach dem Fachgespräch erneut in die engere Wahl gezogen wurden, nehmen an einem Assessment-Center teil, das typische Elemente der Fallarbeit einer Agenturpsychologin/eines Agenturpsychologen simuliert. Hierbei werden die Bewerberinnen/Bewerber einer Auswahlkommission vorgestellt.

Wie werden Psychologinnen und Psychologen auf ihre Arbeit im Psychologischen Dienst vorbereitet?

Die Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst befristet für zwölf Monate eingestellt. In den ersten neun Monaten durchlaufen sie ein Einarbeitungsprogramm, das sie dazu befähigt, die Aufgaben einer Psychologin/eines Psychologen in einer Agentur für Arbeit selbstständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Die für die Praxis benötigten Kenntnisse und Fertigkeiten werden auf folgenden Wegen vermittelt:

  • Einarbeitung in die Aufgaben einer Psychologin/eines Psychologen in verschiedenen Agenturen für Arbeit unter fachlicher Anleitung einer erfahrenen Psychologin/eines erfahrenen Psychologen
  • Vermittlung von Grundlagenwissen und Basisfertigkeiten; praxisnahes Training, verbunden mit aufgabenbezogener Selbstreflexion (ein dreitägiges und drei zweiwöchige Seminare in den Bildungs- und Tagungsstätten der Bundesagentur für Arbeit)
  • Hospitationen in anderen Bereichen (vorwiegend Arbeitsvermittlung und Berufsberatung)
  • Hospitationen von jeweils ein bis zwei Tagen Dauer in verschiedenen Einrichtungen bzw. bei verschiedenen Trägern.

Welche Vergütung erhält die Psychologin/der Psychologe in einer Agentur für Arbeit?

Die neu eingestellten Psychologinnen und Psychologen werden in die Tätigkeitsebene II (Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit) eingruppiert. Ein Aufstieg nach Entwicklungsstufen ist möglich.

Gibt es die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten?

Im Psychologischen Dienst der BA besteht grundsätzlich die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Das Einarbeitungsprogramm kann nicht in Teilzeit absolviert werden.