Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit
Grundlage für die Tätigkeit des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit (BA) als beratender Fachdienst ist der § 32 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) „Eignungsfeststellung“, der eine ärztliche Begutachtung Ratsuchender mit deren Einverständnis vorsieht, soweit dies für die Feststellung der Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit erforderlich ist.
Darüber hinaus wird der Ärztliche Dienst der BA im Rahmen des SGB II bei Beauftragung auch für Jobcenter (= gemeinsame Einrichtungen) nach § 44b SGB II gutachterlich tätig.
Organisation
Dem bundesweit in den künftig 155 Agenturen für Arbeit (Stand 17.02.2012) tätigen Ärztlichen Dienst gehören derzeit über 400 Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen an, die von etwa 700 medizinischen Assistenzkräften unterstützt werden, die Verwaltungstätigkeiten erledigen. Zuletzt wurden bundesweit etwa 550.000 Aufträge/Jahr (2011) an den Ärztlichen Dienst gestellt. Zur Bewältigung von Auftragsspitzen stehen zusätzlich Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zur Verfügung, die ebenfalls sozialmedizinische Begutachtungen durchführen, hauptberuflich aber zumeist in Praxen oder auch in klinischen oder sozialmedizinischen Institutionen tätig sind.
Die Ärztlichen Dienste mehrerer benachbarter Agenturen für Arbeit sind zu Agenturverbünden zusammengeschlossen. Die nächst höhere Organisationsebene bilden die 5 Regionalverbünde des Ärztlichen Dienstes mit jeweils einer Leitenden Ärztin/einem Leitenden Arzt an der Spitze.
Die verantwortliche Leitung und Steuerung des gesamten Ärztlichen Dienstes der BA obliegt dem Leiter des Ärztlichen Dienstes der BA, Herrn Dr. med. Andreas Bahemann.
Zur logistischen Umsetzung der vielfältigen Aufgaben wurde das Sozialmedizinische Kompetenzzentrum eingerichtet, das organisatorisch dem BA-Service-Haus angegliedert und ebenfalls im Verwaltungszentrum Nürnberg ansässig ist. Im Sozialmedizinischen Kompetenzzentrum werden im Auftrag des Ärztlichen Dienstes der Zentrale zu Themen wie Qualitätssicherung und Controlling, Methodik und Beratungsstandards, trägerübergreifende sozialmedizinische Belange, Fort- und Weiterbildung etc. Konzepte entwickelt, umgesetzt und in ihrer Wirksamkeit nachgehalten.



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