Aufgabenfelder
Die Kernaufgabe des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die sozialmedizinische Begutachtung von Kundinnen und Kunden der Bundesagentur für Arbeit. Das Ziel der sozialmedizinischen Begutachtung sind möglichst objektive ärztliche Aussagen zur individuellen Leistungsfähigkeit in der Regel mit Bezug auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das ärztliche Gutachten ist häufig eine wichtige und fundierte Entscheidungsgrundlage für die Vermittlungsbemühungen, für die Gewährung arbeitsmarktpolitischer Fördermaßnahmen sowie für den Anspruch auf Geldleistungen.
- Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Erwerbsfähigkeit (Sozialmedizinische Begutachtung)
- Begutachtung im Rahmen der Berufsberatung / Kundengruppe „U 25“ (unter 25-Jährige)
- Beurteilung der Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben / Rehabilitation
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Schulungskonzepte / Referententätigkeit für den operativen Bereich
Der Ärztliche Dienst berät über Einzelfallentscheidungen hinaus die Geschäftsführung hinsichtlich Handlungsstrategien, Verfahrensroutinen und Geschäftspolitik.
Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Erwerbsfähigkeit (Sozialmedizinische Begutachtung)
Je nach Fragestellung des Auftraggebers steht bei der Begutachtung entweder die Einschätzung der Leistungsfähigkeit bezogen auf bestimmte Tätigkeitsfelder beziehungsweise auf einen speziellen Beruf im Vordergrund oder aber die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit allgemein.
Kann bei gesundheitlich stark eingeschränktem Leistungsvermögen eine Erwerbstätigkeit auf Dauer nur noch für weniger als 15 Stunden wöchentlich (entspricht weniger als drei Stunden täglich) ausgeübt werden, steht die Kundin/der Kunde dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Sollten keine medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen angezeigt sein, sind ggf. die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente abzuklären, über die der zuständige gesetzliche Rentenversicherungsträger abschließend entscheidet.
Begutachtung im Rahmen der Berufsberatung / Kundengruppe „U 25“ (unter 25-Jährige)
Bei dieser Kundengruppe dient der sozialmedizinische Rat der Ärztin/des Arztes der Agentur für Arbeit dazu, Fehlentscheidungen bei der Berufswahl, aber auch bei einer erforderlich gewordenen Umschulung möglichst zu vermeiden.
Berücksichtigt werden bei der sozialmedizinischen Eignungsabklärung nicht nur die allgemeine körperliche Konstitution der Ausbildungssuchenden, sondern insbesondere auch gesundheitliche Risikokonstellationen, die für die angestrebte Berufswahl in der Zukunft bedeutsam werden können.
Gerade in der Altersgruppe U25 besteht durch die Vorstellung beim Ärztlichen Dienst eine große Chance auf ein frühzeitiges Aufdecken von Problem- und Risikokonstellationen physischer wie psychischer Art, die die Teilhabemöglichkeiten im Arbeitsleben einschränken.
In diesem Kontext kann der Ärztliche Dienst zusätzlich zu seinem originären Auftrag einen Beitrag zu Früherkennung und Prävention leisten.
Beurteilung der Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben / Rehabilitation
Der Ärztliche Dienst nimmt zu Erfordernis sowie den Erfolgsaussichten einer medizinischen oder/und beruflichen Rehabilitation zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Stellung.
Im Rahmen der Klärung der „Rehabilitationsbedürftigkeit“ (Sind Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe erforderlich?) und des „Rehabilitationsbedarfs“ (Welche Maßnahmen sind erforderlich?) ist es entscheidend, bei der Begutachtung nicht nur die bestehenden Defizite festzustellen, sondern vielmehr systematisch die bei den Ratsuchenden vorhandenen Ressourcen aufzufinden, zu beschreiben und zu werten.
Diese Vorgehensweise entspricht dem Denkprinzip des „bio-psycho-sozialen Krankheitsmodells“, welches im Klassifikationssystem „ICF“ (International Classification of Functioning, Disability and Health) umgesetzt ist.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Im Rahmen des bei der Bundesagentur für Arbeit eingeführten Betrieblichen Gesundheitsmanagement wirkt der Ärztliche Dienst bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention mit.
Schulungskonzepte / Referententätigkeit für den operativen Bereich
In einem steigenden Umfang ist der Ärztliche Dienst in Konzeption und Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der operativen Bereiche von Vermittlung, Berufsberatung und Rehabilitation in beiden Rechtskreisen (Sozialgesetzbuch II und III) eingebunden.



Bundesagentur für Arbeit