Zulassung
Welche Anforderungen muss man erfüllen, um in Deutschland ein Studium beginnen zu können?
- Hochschulzugangsberechtigung
- Frei zugänglich oder zulassungsbeschränkt?
- Auswahlverfahren
- Praxiserfahrung erwünscht
- Bewerbungstermin und -verfahren
Hochschulzugangsberechtigung
Wichtigste formale Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulzugangsberechtigung. Sie entscheidet ganz wesentlich, welche Hochschularten und Fächer in die Planung eines Studiums einbezogen werden können. Die wichtigsten Hochschulzugangsberechtigungen sind das Abitur (allgemeine Hochschulreife), die fachgebundene Hochschulreife und die Fachhochschulreife. Wer (noch) nicht über die Hochschulzugangsberechtigung verfügt, kann diese auf dem 2. Bildungsweg oder über die Begabtenprüfung nachholen.
Der Hochschulzugang ist jedoch nicht ganz so starr geregelt, wie es vielleicht zunächst erscheint. In allen Ländern existieren Regelungen, die es insbesondere qualifizierten Berufstätigen ermöglichen, ein Hochschulstudium auch ohne Hochschulzugangsberechtigung zu beginnen. Welche genauen Voraussetzungen hierbei zu erfüllen sind, ist von Land zu Land unterschiedlich.
Masterstudiengänge sowie Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudiengänge setzen einen ersten Hochschulabschluss voraus. Weiterbildungsstudiengänge richten sich nicht nur an Hochschulabsolventen, sondern oft auch an erfahrene Berufspraktiker ohne Hochschulzugangsberechtigung.
Frei zugänglich oder zulassungsbeschränkt?
Bei vielen Studienfächern gibt es keine Zulassungsbeschränkung, d.h., hier sind meist mehr Studienplätze als Bewerber vorhanden. Liegt die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung vor, muss man sich lediglich zu den von den Hochschulen festgelegten Zeiten einschreiben. Solche Studiengänge werden auch als frei zugängliche Fächer bezeichnet.
Für einige Studiengänge gibt es bundesweit mehr Bewerber/innen als tatsächlich vorhandene Plätze (dies sind momentan Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin). Diese Studiengänge werden als bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge bezeichnet; man sagt auch, dass für sie ein bundesweiter Numerus clausus (NC) gilt. Hierüber informiert die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).
Für manche Studienfächer gibt es nicht an jeder Hochschule genügend Studienplätze. Die Hochschulen, die für solche Studienfächer ständig mehr Bewerberinnen als tatsächlich vorhandene Plätze aufweisen, richten für ihren Studiengang ebenfalls eine Zulassungsbeschränkung ein. Hier spricht man von einem örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang, da derselbe Studiengang möglicherweise an einer anderen Hochschule „frei zugänglich" ist.
Auswahlverfahren
Die Auswahlverfahren der Hochschulen orientieren sich meist an den Kriterien Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, Wartezeit und soziale Gesichtspunkte.
Seit der letzten Hochschulreform können die Hochschulen in vielen zulassungsbeschränkten Studiengängen ihre Studierenden nach eigenen Kriterien auswählen. Für die Zulassung spielen dabei neben der Abi-Note noch weitere Kriterien eine Rolle: die Ergebnisse eines Auswahl- oder Studierfähigkeitstests oder eines Auswahlgesprächs, nachgewiesene Berufspraxis, praktische Tätigkeiten oder soziale Kompetenzen. Dennoch behält die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung das entscheidende Gewicht.
In künstlerisch-gestalterischen und in sportwissenschaftlichen Studiengängen ist vor Studienbeginn eine besondere Eignung nachzuweisen. Diese wird im Regelfall in einer Eignungsprüfung festgestellt, zu der sich die Bewerber bei der Hochschule meist mehrere Monate vor den eigentlichen Bewerbungsterminen anmelden müssen.
Praxiserfahrung erwünscht
Für die Zulassung in vielen Studiengängen, vor allem an Fachhochschulen, ist zum Studienbeginn bereits Praxiserfahrung nachzuweisen. Ob ein Vorpraktikum erforderlich ist und welche Anforderungen dabei erfüllt werden müssen, ist nicht einheitlich festgelegt und hängt unter anderem von der schulischen und beruflichen Vorbildung, dem gewählten Studiengang und dem jeweiligen Bundesland oder der Hochschule ab. Genaue Auskünfte hierzu erteilen die Studienberatungs- und Zulassungsstellen der Hochschulen.
Bewerbungstermin und -verfahren
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig (ca. ein Jahr vor Studienbeginn) nach Bewerbungstermin und -verfahren bei den Hochschulen Ihrer Wahl oder bei der SfH.



Bundesagentur für Arbeit
abi.de