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Förderung der Berufsausbildung

Jugendliche im EDV-Raum

Die Berufsberatung fördert die Berufsausbildung von lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Auszubildenden. Sie schreitet helfend ein, wenn eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb ohne Förderung nicht vermittelt werden kann oder ein Abbruch der Ausbildung droht. Über die Voraussetzungen einer Förderung sowie über die Maßnahmeinhalte informieren die örtlichen Agenturen für Arbeit.

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Ziele und Inhalt von abH:

Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen soll förderungsbedürftigen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht und Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Es besteht die Möglichkeit der Förderung einer Zweitausbildung mit abH, sofern diese zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.

Zusätzlich sollen förderungsbedürftige jungen Menschen mit ausbildungsbegleitenden Hilfen unterstützt werden, die nach dem Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung eine weitere betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung nicht beginnen können oder nach erfolgreicher Beendigung einer mit abH geförderten betrieblichen Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können.

Auszubildende, die bereits eine Berufsausbildung absolviert haben und deren Abschluss der zweiten Berufsausbildung für ihre dauerhafte berufliche Eingliederung erforderlich ist und denen eine vorzeitige Lösung des Berufsausbildungsverhältnisses droht, können ebenfalls ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten.

Für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen in einer Einstiegsqualifizierung sollen ausbildungsbegleitende Hilfen die erfolgreiche Absolvierung der Einstiegsqualifizierung ermöglichen und die Chancen auf einen Übergang in eine sich anschließende Berufsausbildung verbessern.

Hilfestellung gibt es bei:

  • Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis
  • Sprachproblemen
  • Problemen im sozialen Umfeld
  • Problemen im Betrieb
  • Problemen mit Prüfungen

Wer kann abH in Anspruch nehmen?

Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung bzw. Einstiegsqualifizierung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.

Förderungsbedürftig sind auch Auszubildende, bei denen ohne eine Förderung ein Abbruch ihrer Ausbildung droht.

Wie wird abH umgesetzt?

  • in kleinen Lerngruppen oder in Einzelunterricht
  • der regelmäßige Stütz- und Förderunterricht umfasst 3 bis 8 Stunden wöchentlich
  • in der Regel außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeiten

Was kostet abH?

Für den Teilnehmer entstehen keine Kosten.

Wo kann ich abH beantragen?

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)

Ziele und Inhalt von BaE:

Im Rahmen einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) soll lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Es wird ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung - möglichst bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr - angestrebt. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich fortgeführt.

Wer kann BaE in Anspruch nehmen?

Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die

  • keine berufliche Erstausbildung haben,
  • die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben,
  • wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind,
  • Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Wie wird BaE umgesetzt?

Die BaE kann in zwei unterschiedlichen Modellen durchgeführt werden.

  1. integratives Modell:
    Beim integrativen Modell obliegt dem Bildungsträger sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung, welche durch betriebliche Phasen ergänzt wird.
  2. kooperatives Modell:
    Bei der BaE im kooperativen Modell findet die fachpraktische Unterweisung in Kooperationsbetrieben statt.

Neben der fachspezifischen Unterweisung erhalten die Auszubildenden:

  • Stütz- und Förderunterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und allgemeinbildenden Schulfächern
  • gezielte Prüfungsvorbereitung
  • Beratung und Unterstützung bei Problemen

Was kostet BaE?

Für den Teilnehmer entstehen keine Kosten. Die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung.

Wo kann ich mich hinsichtlich einer BaE beraten lassen?

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Aktivierungshilfen (Ah) für Jüngere

Ziele und Inhalt von Ah:

Maßnahmen der Aktivierungshilfen stellen ein niederschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung dar. Sie richten sich an Jugendliche, die auf andere Weise nicht für eine berufliche Qualifizierung motiviert werden können. Sie haben sich an der Zielsetzung „Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem“ zu orientieren.

Wer kann Ah in Anspruch nehmen?

Jugendliche bzw. junge Erwachsene unter 25 Jahren, die

  • vielfältige und schwerwiegende Hemmnisse insbesondere im Bereich Motivation/Einstellungen, Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen aufweisen und auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise heranzuführen,
  • die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben,
  • über keine berufliche Erstausbildung verfügen und
  • wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können.

Wie wird Ah umgesetzt?

Die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll im Maßnahmeverlauf vorrangig durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit sowie die Einbindung der Teilnehmer in projektbezogenes Arbeiten erreicht werden.

Der Bildungsträger hält folgende Förderangebote vor, die abgestimmt auf den individuellen Förderbedarf der Teilnehmer eingesetzt werden:

  • Berufsorientierung
  • Suchtprävention
  • Schuldenprävention
  • Grundlagen gesunder Lebensführung
  • Sprachförderung
  • Allgemeiner Grundlagenbereich
  • Bewerbungstraining
  • Betriebliche Erfahrungen

Während der gesamten Maßnahme erfolgt eine sozialpädagogische Begleitung.

Was kostet Ah?

Für den Teilnehmer entstehen keine Kosten.

Wo kann ich mich über eine Maßnahme der Ah informieren?

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.