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Unterstützungsleistungen der Beratung und Vermittlung - Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB)

Beratung in der Agentur für Arbeit

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungssuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, soweit dies zur Anbahnung oder Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die Möglichkeiten einer notwendigen Förderung informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.

Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget kann nur erfolgen, soweit es sich um notwendige Leistungen handelt. Welche Leistungen dies im Einzelnen sein können, besprechen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

Die Anbahnung oder Aufnahme einer Ausbildung kann nur dann gefördert werden, wenn es sich um eine berufliche Ausbildung handelt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von ihrem Ansprechpartner vor Ort.

Die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich im EU-/ EWR-Ausland oder der Schweiz kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.