Finanzierung
Mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz vom 30.10.2008 wurde der Einzug der Umlage für das Insolvenzgeld von den Unfallversicherungsträgern auf die Einzugsstellen übertragen.
Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Einzugsstellen ziehen seit dem 01.01.2009 die Umlage zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ein und leiten diese an die Bundesagentur für Arbeit weiter.
Aufgrund der Neuregelung richtet sich die Bemessung der Umlage nicht mehr nach der in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Bemessungsgrundlage, sondern nach der in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Bemessungsgrundlage. Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wurde für das Jahr 2012 auf 0,04 Prozent festgesetzt.



Bundesagentur für Arbeit
Rundschreiben
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