Datenschutz
Mit dem Insolvenzgeldantrag werden persönliche Daten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers erfasst. Diese benötigt die Agentur für Arbeit, um den Anspruch auf Insolvenzgeld nach §§ 165 ff. Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) feststellen und entsprechende Leistungen zahlen zu können.
Das Sozialgesetzbuch schützt vor einer missbräuchlichen Verwendung dieser Daten. Ihre Weitergabe ist nur aufgrund einer entsprechenden Rechtsvorschrift oder mit Zustimmung der/des Betroffenen zulässig.
Die erhobenen Daten werden in einer Leistungsakte zusammengefasst. In diese kann die/der Betroffene Einsicht nehmen..



Bundesagentur für Arbeit