Aufhebungsvertrag
Beschäftigungsverhältnisse enden in der Regel durch Kündigung seitens des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers oder in gegenseitigem Einvernehmen (Aufhebungsvertrag).
Sie haben Ihr Beschäftigungsverhältnis auch dann selbst gelöst, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schließen, denn der Vertrag kann ohne Ihre Zustimmung nicht zustande kommen.
Aufhebungsverträge können auch durch stillschweigendes Einvernehmen zustande kommen.
Viele Arbeitgeber sprechen gegenüber langjährigen Beschäftigten ohne deren Einwilligung keine Kündigung aus. Gegebenenfalls bedeutet dies "eigene Arbeitsaufgabe".
Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer liegt in der Regel auch dann vor, wenn nach Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung innerhalb der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage ein so genannter Abwicklungsvertrag geschlossen wurde.



Bundesagentur für Arbeit