Antrag
Geben Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen möglichst persönlich ab. Offene Fragen können dann sofort beantwortet werden und Sie erfahren die Entscheidung über den Antrag in der Regel bereits im Antragsservice. Der Antrag kann nur zu dem Termin persönlich abgegeben werden, den Sie mit der Eingangszone oder dem Service Center vereinbart haben.
Leistungsanträge werden in großer Zahl bei den Agenturen für Arbeit gestellt, deshalb nimmt die Antragsbearbeitung eine gewisse Zeit in Anspruch. Die Datenverarbeitung und die Überweisung der ersten Zahlung nehmen aus technischen Gründen mehr als eine Woche Zeit in Anspruch. Um darüber hinaus zeitaufwändige Rückfragen zu vermeiden, geben Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen möglichst persönlich ab.
Wenden Sie sich bitte nur an Ihre Agentur für Arbeit, wenn Sie Fragen zur Überweisung haben oder Auskünfte in Ihrer Leistungsangelegenheit wünschen. Nur dort kann Ihre Anfrage schnell beantwortet werden. Mitteilungen und Anfragen, die Sie an die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg richten, werden an Ihre Agentur für Arbeit zur Bearbeitung weitergeleitet.
Grundantrag
Das Antragsverfahren soll für Sie so einfach wie möglich ablaufen. Dazu gehört ein Grundantrag, der sich auf die Regelleistung Arbeitslosengeld konzentriert und mit möglichst wenigen Fragen und Angaben auskommt, um die häufigsten Sachverhalte zu erfassen.
Diesen Grundantrag erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Er steht nicht im Internet zur Verfügung.
Die Agentur für Arbeit prüft stets, welche Ansprüche Sie erworben haben beziehungsweise noch geltend machen können. Ein Teil Ihrer persönlichen Daten wird - wenn Ihnen das Antragsformular in der Agentur für Arbeit ausgehändigt wird - bereits für Sie auf das Antragsformular gedruckt.
Überprüfen Sie alle Daten vor der Abgabe des Antrages noch einmal gründlich. Vielleicht haben sich inzwischen auch Änderungen, zum Beispiel durch einen Umzug, ergeben.
Antragsabgabe
Halten Sie bei der Abgabe des Antrages alle wichtigen Unterlagen bereit:
- Personalausweis
- Arbeitspapiere (auch die Lohnsteuerkarte)
- gegebenenfalls Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld), auch bei einer anderen Agentur für Arbeit
- Arbeitsbescheinigung
- gegebenenfalls Kündigungsschreiben
- gegebenenfalls Erklärung zur Arbeitsaufgabe
- gegebenenfalls Bescheinigung über Bezug von Krankengeld
Arbeitsbescheinigung
Bemühen Sie sich - sofern noch nicht vorhanden - rechtzeitig um Arbeitsbescheinigungen Ihrer früheren Arbeitgeber und reichen diese bei der Abgabe des Antrages auf Arbeitslosengeld mit ein.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Ihnen die Arbeitsbescheinigung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgehändigt werden muss. Bitte achten Sie darauf, dass die Arbeitsbescheinigung vollständig ausgefüllt ist.
Ausfüllhinweise
Füllen Sie das Antragsformular und eventuell ausgehändigte Zusatzblätter sorgfältig, vollständig und gut leserlich aus.
"Zusatzblätter" erhalten Sie, wenn die Agentur für Arbeit für Ihren Antrag weitere Angaben braucht (zum Beispiel zu Besonderheiten bei Studenten oder zu Sonderfällen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung während des Leistungsbezuges).
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen eingereichten Papierunterlagen nach Überführung in eine elektronische Form und nach einer Aufbewahrungszeit von 6 Wochen vernichtet werden. Sollten Sie Ihre Original-Unterlagen wieder benötigen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig schriftlich mit.

Bundesagentur für Arbeit