Sozialversicherungen bei Bezug von Arbeitslosengeld
Formen der Absicherung für Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Unfall und zur Altersversorgung
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Nur wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, werden Sie durch den zuständigen Träger der Grundsicherung kranken- und pflegeversichert. Dies erfolgt vorrangig im Rahmen einer Familienversicherung, das heißt, Sie werden bei einem bereits krankenversicherungspflichtigen Angehörigen mitversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden direkt an den Sozialversicherungsträger überwiesen.
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Bundesagentur für Arbeit