Alternativen
Hinweise über alternative Formen einer Arbeit: befristete Arbeitsverträge, flexible Arbeitszeitmodelle, Werkverträge oder freie Berufe
- Befristete Arbeitsverträge
- Teilzeitarbeit und flexible Arbeitszeitmodelle
- Werkverträge, Freiberufler (Freelancer), Selbständigkeit
Befristete Arbeitsverträge
Befristete Arbeitsverträge werden von Firmen gerne dann vergeben, wenn sie eine Stelle oder deren Besetzung nicht langfristig zusichern wollen oder können. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihnen die Tätigkeit liegt, fällt es Ihnen vielleicht leichter, einer Befristung zuzustimmen.
Teilzeitarbeit und flexible Arbeitszeitmodelle
Flexible Arbeitszeitgestaltung umfasst alle Formen variabler Arbeitszeiten, die sich nicht mit der „Normalarbeitszeit" decken. Unter „Normalarbeitszeit" versteht man eine der Vollbeschäftigung entsprechende Arbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche, die sich in der Regel auf 5 Wochentage verteilt. Sobald also Abweichungen in Umfang, Dauer oder Lage innerhalb eines Zeitraums und Verteilung der Arbeitszeit vorliegen, spricht man von flexiblen Arbeitszeiten. Für Personen mit Familienpflichten ist Teilzeit eine wichtige Arbeitszeitvariante.
Altersteilzeit ab 55 ist ein Weg des gleitenden Übergangs in den Ruhestand.
Mit dem Teilzeitgesetz hat die Bundesregierung den Firmen mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Arbeitszeiten gewährt und für Arbeitnehmer gleichzeitig das Recht auf Teilzeit gesetzlich verankert.
Ob Teilzeit für Sie eine alternative Beschäftigungsform darstellt, hängt von Ihrer persönlichen Lebensplanung und den regionalen Möglichkeiten ab. Ein Teilzeit-Job, der die Existenzgrundlage sichert, kann Ihnen auch Chancen eröffnen: Sie können parallel an Ihrem Wunschziel arbeiten, zum Beispiel indem Sie eine selbständige Tätigkeit beginnen oder sich das Wissen aneignen, das Ihnen für Ihren Wunschberuf noch fehlt. Zu Teilzeit und Arbeitszeitmodellen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse www.teilzeit-info.de ein Angebot mit weitergehenden Informationen eingerichtet. Daneben bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch einen kostenlosen Teilzeit-Gehaltsrechner an.
Werkverträge, Freiberufler (Freelancer), Selbständigkeit
Eine Vielzahl von Dienstleistungen können auch als Ein-Mann-/Eine-Frau-Unternehmen oder in einer freiberuflichen Tätigkeit angeboten werden. Häufig werden Arbeiten projektbezogen auch im Rahmen von Werkverträgen vergeben. Als Berater, Trainer, Dozent, IT-Experte beispielsweise können Sie Erfolg haben, wenn Sie für Ihr Fach über das nötige Spezialwissen verfügen.
Aber auch Party- oder Hausmeisterservice, Fensterreinigung oder Fahrdienste und so weiter sind mögliche Arbeitsfelder. Wichtig ist immer, dass Sie in Ihrem Bereich gut sind und eine Marktlücke finden, die Sie ausfüllen können.
Wichtig: Die Verdienstmöglichkeiten, die Ihnen als Freiberufler oder über Werkverträge geboten werden, erscheinen im ersten Moment oft verlockend. Aber Vorsicht: Sie verlassen das Netz der sozialen Absicherung einer Festanstellung. Prüfen Sie deshalb immer auch Ihre langfristigen Perspektiven.



Bundesagentur für Arbeit
Altersteilzeitgesetz (AtG) Ergänzung zur Neuauflage
Teilzeit