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Minijobs

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die monatliche Verdienstgrenze bis zu 400 € beträgt.

Ein Minijob hat viele Vorteile:

  • Sie zahlen keine Steuern und Abgaben.
  • Sie erhalten eine Chance, Ihr Wissen einzubringen, anzuwenden und weiter auszubauen.
  • Der Arbeitgeber erlebt Sie und Ihre Arbeitsergebnisse im Arbeitsalltag.
  • Sie knüpfen neue Kontakte, sammeln Referenzen, erwerben neue Qualifikationen und Einblicke – gerade wenn es sich um einen Mini-Job in einer für Sie fremden Branche handelt.

So kann ein Minijob der Einstieg in ein reguläres Arbeitsverhältnis sein.

Suchen Sie einen Minijob?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Agentur vor Ort nach einer geringfügigen Beschäftigung oder nutzen Sie die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit im Internet, die Sie hier erreichen.

Haben Sie bereits einen Minijob gefunden?

  • Für Sie ist ein Minijob steuer- und abgabenfrei. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale.
  • Sofern Sie arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind, müssen Sie jede Art von Nebenbeschäftigung bei der Agentur für Arbeit melden. Sie können auch als Arbeitslose/r einen Minijob ausüben, sofern Ihre Bemühungen um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dadurch nicht eingeschränkt werden und die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden liegt. Ob und in welchem Umfang das Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld anzurechnen ist, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit.