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Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs)

Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Was ist eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung?

Es handelt sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung bei einem geeigneten Träger. Die auszuführenden Arbeiten müssen zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein.

Was wird gezahlt?

Während der Teilnahme erhält der Teilnehmer als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II eine Aufwandsentschädigung zum Beispiel ein Euro pro Stunde.

Die Kranken- und Pflegeversicherung des Teilnehmers ist im Rahmen der Weiterzahlung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährleistet. Die Unfallversicherung hat der Träger sicherzustellen.

Besteht ein Anspruch auf eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung?

Nein: Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Sie dürfen nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Wo wird eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung beantragt?

Die Leistungen sind vor Beginn der Maßnahme beim Jobcenter zu beantragen.

Wer informiert zu den Förderungsvoraussetzungen?

Über die Förderungsvoraussetzungen informiert das Jobcenter. Über die Fördervoraussetzungen sowie Ihre Rechte und Pflichten informiert Sie Ihr Fallmanager oder persönlicher Ansprechpartner Ihres Jobcenters.

Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II – § 16d Satz 2.

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