Kooperierende öffentlich-rechtliche Institutionen
Mit den folgenden öffentlich-rechtlichen Partnern hat die Bundesagentur für Arbeit Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen.
Arbeitgeber haben in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit durch Setzen des Hakens auf der Seite "Weitere externe Veröffentlichungen", die Stellenangebote an diese Partner zur Veröffentlichung auf deren Internetseite weiterzuleiten.



Bundesagentur für Arbeit