FAQ Forderungsmanagement
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben. Ziel des Fachbereiches Inkasso ist es daher, ein optimales Einziehungsergebnis schnellstmöglich und wirtschaftlich zu erreichen.
Dieses Angebot soll Ihnen helfen, Ihre Zahlungsverpflichtung schnell und möglichst unkompliziert abzuwickeln. Neben den "Häufig gestellte Fragen" finden Sie hier auch die Kontaktdaten Ihres zuständigen Bereiches Inkasso (alt: Forderungseinzug) sowie alle notwendigen Formulare.
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Wo finde ich mein Zeichen?
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Mein Zeichen ist mir noch nicht bzw. nicht mehr bekannt. Kann ich trotzdem eine Anfrage stellen?
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Ich habe mehrere Kassenzeichen oder Vertragsgegenstandsnummern. Welches soll ich angeben?
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Wie kann ich eine Ratenzahlung beantragen?
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Wann kann ich den für mich zuständigen Bereich Inkasso erreichen?
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Wieso fallen bei Ratenzahlungen Stundungszinsen an?
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Ich habe eine Ratenzahlung vereinbart. Wird mir nun jeden Monat ein Überweisungsträger zugesandt?
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Ich habe eine Vollstreckungsankündigung vom zuständigen Hauptzollamt erhalten. Wie kann ich die anstehende Pfändung noch abwenden?
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An wen wende ich mich bei Fragen zur Forderungsentstehung, Rechtmäßigkeit der Forderung (z.B. Widerspruch) oder allgemeinen Leistungsfragen?
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Wo erhalte ich Informationen über Arbeitsagenturen, Familienkassen oder Jobcenter?
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Was habe ich zu veranlassen, wenn ich möchte, dass die Forderung durch monatliche Einbehaltung mit meinen laufenden Leistungen (Aufrechnung) getilgt wird?
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Weshalb erhalte ich einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid mit einer einmaligen Fälligkeit, obwohl bereits von der Agentur für Arbeit / Jobcenter eine Ratenzahlung bewilligt wurde?
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Ich habe eine Aufrechnung / Verrechnung der bestehenden Forderung mit meinen laufenden Leistungen bei der zuständigen Dienststelle (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse) vereinbart. Muss ich trotzdem noch Zahlungen leisten?
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An wen muss ich mich wenden, wenn ich wissen möchte, ob eine Zahlung eingegangen ist?
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An wen muss ich mich wenden, wenn ich zu viel eingezahlt habe?



Bundesagentur für Arbeit
Erklärung über die Aufrechnung
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