Antikorruptions-Beauftragter
Neutraler Berater zur Bekämpfung von Korruptionsfällen. Gespräche und Hinweise werden anonym behandelt.
Bestechung und Bestechlichkeit sind die untrennbaren Partner eines gegen Recht und staatliche Ordnung gerichteten Verhaltens, das mit „Korruption“ bezeichnet wird. Korruption ist in vielerlei Varianten und mit unterschiedlichem Gewicht anzutreffen. Nicht selten wird korruptives Verhalten bei einem ordnungsgemäß erscheinenden Vorgang erst bei genauerem Hinsehen erkannt.
Korruption verursacht nicht nur finanziellen Schaden. Ein solches Verhalten beeinträchtigt die Ordnungsmäßigkeit der gesamtstaatlichen Abläufe, paralysiert die verfassungsmäßige Gleichbehandlungsvorgabe und untergräbt das Vertrauen der Bürger in Staat und Wirtschaft. Langfristig wird die Bildung organisierter Kriminalität gefordert, das persönliche Eintreten für das Gemeinwohl dagegen zurückgedrängt. Korruption ist also kein Kavaliersdelikt. Dies gilt auch bei scheinbar geringfügigem Fehlverhalten.
Korruption zu verhindern, ihre Versuche aufzudecken und zu bekämpfen ist die Aufgabe jedes Vorgesetzten in der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden unterstützt durch die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie ist im Interesse einer optimalen und vor allem unbeeinflussten Feststellung der von ihr aufgegriffenen Vorgänge dem Vorstand der BA unmittelbar zugeordnet. Dabei ist sie fachlich auch ein wirksames Instrument des Verwaltungsrats der BA als deren höchstem Kontrollorgan.
Hinweise auf Fehlverhalten oder entsprechende Verdachtsmomente kommen überwiegend bei den Führungskräften der BA an. Für aus welchen Gründen auch immer vertrauliche oder anonyme Hinweise auf Korruption (regelmäßig in Verdachtsform) hat die BA auch im Zusammenwirken mit der die Korruption bekämpfenden Organisation „Transparency International“ die Funktion eines „Antikorruptionsbeauftragten“ geschaffen.
Jeder – egal ob Kunde, Geschäftspartner oder Mitarbeiterin und Mitarbeiter der BA, aber auch alle Außenstehenden – kann und soll den Antikorruptionsbeauftragten über Vorgänge, die zu Zweifeln Anlass geben und Verdachtsmomente korruptiven Verhaltens begründen, telefonisch, per E-Mail oder Fax, ggf. auch im vereinbarten persönlichen Gespräch unterrichten.
Der Antikorruptionsbeauftragte ist zu vertraulicher Behandlung erhaltener Informationen verpflichtet. Dies gilt auch und vor allem für die Identität des Informierenden. Technische Vorkehrungen unterstützen diese Vorgabe.
Lassen Zusammenhänge die Erhärtung eines Verdachts erkennen, wird der Antikorruptionsbeauftragte die Interne Revision der BA unterrichten. Von dort werden die notwendigen Entscheidungen veranlasst.
In einem jährlichen Bericht wird der Antikorruptionsbeauftragte über Zahl und wesentliche Inhalte der erhaltenen Hinweise und deren gg. erfolgte Weitergabe an die Interne Revision unterrichten. Behandlung und Ergebnisse der Aufklärung von Vorgängen darzustellen ist nicht Aufgabe des Antikorruptionsbeauftragten.
Der Antikorruptionsbeauftragte ist hinsichtlich der Identität des Informierenden gegenüber den Organen der BA zum Schweigen verpflichtet. Dies gilt nicht gegenüber den Strafverfolgungsorganen des Staates (Gerichte, Staatsanwaltschaften).
Angaben zur Erreichbarkeit
Walter Anhalt
Antikorruptionsbeauftragter der BA
E-Mail: Anonymes Postfach
Tel.: 01801 002836 (3,9 Cent/Minute)
Montag bis Freitag von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sonntag von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Der Antikorruptionsbeauftragte hat ganz bewusst keine Vertretung.
Urlaubs- und abwesenheitsbedingte Verzögerungen sind daher möglich.

Bundesagentur für Arbeit