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EGF - Europäischer Globalisierungsfonds

Logo zum EGF-Europäischer Globalisierungsfonds

Ziel des Europäischen Globalisierungsfonds (EGF) ist es, Arbeitskräfte, die infolge von weit gehenden strukturellen Veränderungen im Weltwirtschaftsgefüge entlassen werden, bei der Rückkehr in das Erwerbsleben zu unterstützen. Hierzu kann ein breites Instrumentarium an Fördermaßnahmen eingesetzt werden, das die arbeitsmarktpolitischen Förderangebote des Bundes und der Länder flexibel und bedarfsorientiert ergänzt.

Im Dezember 2005 stimmten die Staats- und Regierungschefs der EU der Einrichtung des EGF zu. Am 20. Dezember 2006 wurde die EGF – Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 verabschiedet.

Der Fonds wurde von der Europäischen Union im Jahr 2007 gestartet und kann Unterstützungsleistungen bis maximal 500 Millionen Euro pro Jahr für die Mitgliedsstaaten der EU zur Verfügung stellen.

Die Gelder für den EGF werden durch die Europäische Kommission zunächst bis 2013 zur Verfügung gestellt. Anschließend erfolgt eine Überprüfung und gegebenenfalls Verlängerung des Förderinstrumentes.

Die Bundesagentur für Arbeit wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der technischen Umsetzung der vom BMAS bei der Europäischen Kommission beantragten Vorhaben beauftragt. Sie ist hierbei maßgeblich an der Erarbeitung der Förderkonzepte beteiligt.

Mit der Revision der EU-Verordnung zum EGF am 18.06.2009 trägt die Europäische Kommission den veränderten Bedingungen auf dem europäischen Arbeitsmarkt Rechnung.

Danach wurde die Obergrenze der zu entlassenden Arbeitnehmer von 1000 auf 500 abgesenkt. Die Laufzeit von EGF-Projekten wurde von 12 auf 24 Monate ausgeweitet.

Zudem können Entlassungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzkrise stehen, auch in das Förderspektrum des EGF einbezogen werden.

Die Umsetzung des EGF in Deutschland war bereits erfolgreich. Am 30. Juni 2008 endete das erste EGF-Projekt in Deutschland. Von 2500 ehemalige BENQ-Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Standorte München, Kamp-Lintfort und Bocholt konnten ca. 1700 erneut in den Arbeitmarkt integriert werden. Weitere Informationen

Durch die Bundesrepublik Deutschland wurden vier Anträge gestellt. Europaweit wurden seit 2007 insgesamt 55 Anträge in Brüssel eingereicht. Weitere Informationen