Serviceleistungen des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit
Der Ärztliche Dienst (ÄD) ist – neben dem Psychologischen Dienst (PD) und dem Technischen Beratungsdienst (TB) einer der drei beratenden Fachdienste der Bundesagentur für Arbeit.
Auf der Rechtsgrundlage des Sozialgesetzbuchs III (SGB III) hat der ÄD als Kernauftrag die Feststellung der gesundheitlichen „Eignung“ und der „Leistungsfähigkeit” von Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit im Rahmen einer sozialmedizinischen Begutachtung. Auf der Basis des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) ist er bei entsprechender Beauftragung auch für gemeinsame Einrichtungen (Jobcenter) tätig.
Ziel ist es, im Vorfeld von Vermittlungsbemühungen durch eine umfassende und kompetente Eignungsanalyse mit zusätzlicher prognostischer Aussage ein möglichst passgenaues Matching von Arbeitsplätzen und Bewerbern zu ermöglichen und hierdurch das Optimum an nachhaltigen Integrationen zu erzielen.
Folgende Dienstleistungen werden vom ÄD speziell für Arbeitgeber angeboten:
- Bei Besetzungsverfahren für Arbeitsplätze mit überdurchschnittlichen oder sehr speziellen körperlichen Anforderungen kann eine konkret auf diese Fragestellung ausgerichtete Auswahlbegutachtung der grundsätzlich geeigneten Bewerber durch den Ärztlichen Dienst angeboten werden.
- Auf Wunsch kann die Eignungsprüfung eines Bewerbers bei Vorliegen einer Behinderung, die bei ansonsten passender Qualifizierung ein Integrationshemmnis darstellt, eine auf den konkreten Arbeitsplatz bezogene Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst umfassen, die auch eine sozialmedizinische Einzelfallberatung für den potentiellen Arbeitgeber beinhaltet.
- Um Fehlentscheidungen bei der primären Berufswahl, aber auch bei einer erforderlich gewordenen Umschulung, möglichst zu vermeiden und damit die Effizienz des Ressourceneinsatzes in der Ausbildung zu maximieren, bietet der Ärztliche Dienst eine Eignungsabklärung von Ausbildungssuchenden an. Diese sozialmedizinische Abklärung berücksichtigt nicht nur die allgemeine körperliche Konstitution der Ausbildungssuchenden, sondern insbesondere auch gesundheitliche Risikokonstellationen, die für die angestrebte Berufswahl in der Zukunft bedeutsam werden können. Hinsichtlich der Abklärung der Ausbildungsreife, der beruflichen Interessen sowie der Berufseignung besteht eine enge Kooperation mit dem Psychologischen Dienst der Bundesagentur für Arbeit.
Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeberservice Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter). Die Kontaktadressen finden Sie unter der Rubrik Partner vor Ort.



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