HEGA 09/11 - 11 - Praxisleitfaden zur Einschaltung der Fachdienste
SP II 3 – 1903.1 / 1918.2 / 1920.1 / 5014.2 / 5014.3 / 5377.1 / 5377.3 / 5377.6 / 5391.4 / 5391.5 / 5391.6 / 6013.4 / 6013.5 / 6018.5 / 7026 / 71119
20.09.2011 Geschäftszeichen (Ergänzung): 71125 / 71144 / 9040 / II-1203.4.1 / II-1203.4.2 / II-1203.4.3 Aufhebung von Weisungen:
19.09.2016
Weisung (bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch gE) GA-Nr. 27/2011
Weisung
HEGA 03/07 - 04 - Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Dienst – Regelung des Verfahrens und Ablösung der Fachanwendung coMed-AS durch VerBIS
HEGA 04/08 - 19 - Arbeitshilfe zur Optimierung der Einschaltung des Ärztlichen Dienstes im SGB II
Zusammenfassung
Die Praxisleitfäden der Fachdienste Ärztlicher Dienst, Psychologischer Dienst und Technischer Beratungsdienst wurden für die Rechtskreise SGB II und SGB III grundlegend überarbeitet. Sie sind fortan einheitlich strukturiert. Insbesondere die Beschreibung der Dienstleistungen wurde redaktionell angepasst.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Die Fachdienste der BA (Ärztlicher Dienst, Psychologischer Dienst und Technischer Beratungsdienst) stellen vielfältige Dienstleistungen zur Unterstützung der operativen Bereiche in beiden Rechtskreisen zur Verfügung. Zur Nutzung des Angebotes wurden Arbeitshilfen erstellt und in verschiedenen Medien kommuniziert. Durch die uneinheitliche Struktur der Arbeitshilfen lag eine mangelnde Transparenz vor. Mit einer einheitlichen Strukturierung werden die Regelungen zu den Fachdiensten durch die Praxisleitfäden nun transparent und das Angebot der Fachdienste für die Zielgruppe effizienter nutzbar.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Die Fachdienste leisten ihren Beitrag zur geschäftspolitischen Zielerreichung, indem sie die operativen Bereiche mit ihrer Dienstleistung unterstützen. Die operativen Bereiche sollen die Dienstleistungen der Fachdienste und die Einschaltungsmöglichkeiten kennen, um diese zielgerichtet und effizient zu nutzen. Ein gemeinsamer Auftritt der Fachdienste soll einerseits den Kundennutzen durch vereinfachten Zugriff erhöhen und andererseits die Dienstleistungen übersichtlich darstellen. Die Praxisleitfäden beantworten Fragen zur Zweckmäßigkeit der Einschaltung der Fachdienste und führen direkt zum geeigneten Produkt. Dadurch werden Fehleinschaltungen reduziert.
Hinweis: Soweit auf die Einschaltung der Fachdienste durch den Leistungsbereich nicht ausdrücklich eingegangen wird, ist der Praxisleitfaden durch diesen entsprechend anzuwenden.
4. Einzelaufträge
Die Agenturen für Arbeit stellen sicher, dass
- die Praxisleitfäden der Fachdienste in geeigneter Weise im Rahmen der jeweiligen Verantwortlichkeiten erörtert werden,
- die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den AA die Prozessabläufe kennen und anwenden,
- durch die jeweilige örtliche Leitung bzw. Vertretung des Fachdienstes bzw. der Steuerungseinheit die Praxisleitfäden in Führungskräfterunden vorgestellt werden können.
Die Jobcenter (gE) stellen bei Inanspruchnahme der Dienstleistung(en) sicher, dass
- die jeweiligen Voraussetzungen für die Einschaltung der Fachdienste vorliegen,
- die Praxisleitfäden der Fachdienste in geeigneter Weise im Rahmen der jeweiligen Verantwortlichkeiten erörtert werden,
- die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern (gE) die Prozessabläufe kennen und anwenden,
- durch die jeweilige örtliche Leitung bzw. Vertretung des Fachdienstes bzw. der Steuerungseinheit die Praxisleitfäden in Führungskräfterunden vorgestellt werden können.
Adressatenkreis SGB II
Geschäftsführung der Jobcenter; TL M&I; Fachkräfte – AV/ M&I/ AG-S/ U25/ Ü25/ Reha/ sbM



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Bundesagentur für Arbeit