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HEGA 08/2005, lfd. Nr. 18 - Berufswahltest - Schriftfassung zur Aushändigung an den Jugendlichen

SR 3 - 1915.12/ 6324

20.08.2005
31.12.2012
nein

Zusammenfassung

Als Ergänzung zum Berufswahltest (BWT) im Rahmen der Standardisierten Eignungsuntersuchung wird eine Schriftfassung der Testergebnisse zur Aushändigung an den Jugendlichen eingeführt. Beantragung und Aushändigung der BWT - Schriftfassung erfolgt durch das U25-Team.

Schriftfassung der Berufswahltest (BWT) - Ergebnisse zur Aushändigung an den Kunden

Als Ergänzung zum Berufswahltest (BWT) im Rahmen der Standardisierten Eignungsuntersuchung wird eine Schriftfassung der Testergebnisse zur Aushändigung an den Jugendlichen eingeführt. In der BWT - Schriftfassung wird adressatengerecht dargestellt, wie die Chancen des Jugendlichen sind, den theoretischen Teil der Ausbildung in seinen Wunschberufen zu bewältigen. Die Schriftfassung gibt eine individuelle Orientierungshilfe bei der Berufswahlentscheidung und trägt zur Sicherung eines nachhaltigen Beratungserfolgs bei.

Die Berufswünsche des Jugendlichen werden durch das U25-Team erfragt und in der Niederschrift festgehalten. Bei der Beantragung des BWT werden die Berufswünsche (einschließlich Berufs-Nummer aus der aktuellen, gelben BWT - Berufeliste) an den Psychologischen Dienst übermittelt. Im Psychologischen Dienst wird die BWT - Schriftfassung erzeugt und fachlich kontrolliert. Das U25-Team übergibt die Schriftfassung im Beratungsgespräch an den Jugendlichen.

Ansprechpartner für Fragen zur BWT - Schriftfassung ist der Psychologische Dienst der Arbeitsagenturen.

Weitere Informationen für die Berufsberatung:

"Schriftfassung der BWT - Ergebnisse zur Aushändigung an den Kunden" - Hinweise für Berufsberater/innen (Anlage)